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Experten-Antwort

Berechnung des Übergangsgeldes bei berufl. Reha?

von julmann77729.09.2012 | 19:55
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7 Antworten

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Wegen Bandscheibenvorfällen bekam ich im Jahr 2007 eine berufl. Weiterbildung in Vollzeit für 1 Jahr bewilligt (hatte zuvor viele Jahre als Krankenschwester gearbeitet und direkt vor dieser Weiterbildung 9 Jahre in einer ambulanten Krankenpflege 20Std./wöchentl.). Danach bekam ich keine Anstellung und ich war gezwungen, wieder als Krankenschwester zu arbeiten. Um meinen Rücken nicht zu sehr zu strapazieren, nahm ich eine Stelle in einer ambulanten Dialyse an, die von 4 Ärzten einer Gemeinschaftspraxis im Anbau der Praxis betrieben wird. In meinem Arbeitsvertrag steht ausdrücklich, dass ich als KRANKENSCHWESTER für 32Std./wöchentlich angestellt wurde. Dort arbeitete ich von November 2008-August 2010, dann bekamm ich wieder einen Bandscheibenvorfall und musste zudem an beiden Knieen operiert werden. Ich war also von August 2010 bis August 2011 krankgeschrieben, bekam im August 2011 eine 3-wöchige medizinische Reha (in dieser Zeit Übergangsgeld) und anschließend wieder Krankengeld bis Februar 2012, dann wurde ich bei der KK ausgesteuert. Ab Februar 2012 bis Mitte April 2012 Zwischenübergangsgeld und am 16. April 2012 begann ich eine LTA-Maßnahme, von der DRV bewilligt, die insegesamt 13 Monate dauert (Sozialwirt). Jetzt zum Problem: die DRV hat als Vergleichstarif nicht den Tarif einer Krankenschwester hergenommen sondern den Tarif einer Arzthelferin, obwohl ich IMMER als Krankenschwester gearbeitet hatte - auch in der Dialyse, nie in der Arztpraxis! Zudem hat die DRV nicht berücksichtigt, dass ich nur 32 Std./wöchentl. beschäftigt war und behauptet, der Vergleichstarif wird nicht als Vollzeitentgelt hergenommen, um davon 68% zu berechnen (meine Kinder sind beide berufstätig, deshalb 68%). Meine Frage: wie müsste die korrekte Berechnung in meinem Fall aussehen und muß nicht als Bezugsberuf "Krankenschwester" hergenommen werden, weil ich IMMER diesen Beruf ausgeübt habe?

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo julmann777,

grundsätzlich ist das Übergangsgeld aus dem letzten Arbeitsentgelt, welches ggf. für 32 Stunden in der Woche erzielt wurde, mit dem Übergangsgeld aus einem vollen Tarifentgelt zu vergleichen. Beim Bezugsberuf - als Grundlage für die Tariflohnermittlung - ist von der Beschäftigung auszugehen, für die Sie ohne die Behinderung in Betracht kämen. Für weitere, detaillierte Erläuterung der konkreten Übergangsgeldermittlung stehen Ihnen im Übrigen auch die zuständige Sachbearbeitung bzw. der Fachberatungsdienst der DRV gern zur Verfügung.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo julmann777,

der § 48 SGB IX ist grundsätzlich so auszulegen, dass als Bezugsberuf von der Beschäftigung auszugehen ist, für die Sie ohne die Behinderung in Betracht kämen. In der Regel handelt es sich dabei um die zuletzt ausgeübte Beschäftigung, d.h. das tarifliche Arbeitsentgelt wird in der Regel beim letzten Arbeitgeber erfragt. Wurde die Beschäftigung allerdings nur wegen der Behinderung ausgeübt, ist sie für die Ermittlung der tariflichen Berechnungsgrundlage nicht maßgebend. In diesem Fall ist auf die Verhältnisse vor Eintritt der Behinderung abzustellen.

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5 Antworten

julmann777am 01.10.2012 | 13:30
Dank an den Experten für die schnelle Antwort! Leider sieht mein Sachbearbeiter das mit der Beschäftigung anders: laut seiner Aussage spielt es keine Rolle, als was ich gearbeitet habe sondern bei wem ich als letztes angestellt war und nachdem es eine Arztpraxis war, die mich als Krankenschwester für die Dialyse eingestellt hat, müsste ich seiner Meinung nach als Arzthelferin eingestuft werden, weil eine Arztpraxis keinen Krankenschwesterntarif hat! In meinem Arbeitsvertrag steht aber, dass mein Gehalt TVÖD-angeglichen sei. Wer hat jetzt recht?
Oam 01.10.2012 | 15:04
hallo julmann777, nach welcher entgeltgruppe (tvöd) wird eine krankenschwester vergütet?
julmann777am 02.10.2012 | 09:31
Danke für die Antwort! Ja, so sehe ich das auch! Habe am Donnerstag einen Termin bei der DRV, um das außergerichtlich zu klären. Sollte das nicht klappen, bleibt mir nur der Weg zum Gericht über den VDK. Es macht monatlich immerhin 300,-€ aus, die ich weniger bekomme...
Oam 02.10.2012 | 11:39
Verraten Sie uns noch in welcher Entgeltgruppe (TVöD) Krankenschwestern eingruppiert werden? Danke!
julmann777am 02.10.2012 | 12:22
an O: Die Eingruppierung hängt von der Anzahl der Beschäftigungsjahre und der Qualifikation ab (z.B. Stationsleitung) und kann im internet unter "TVöD-Tarif" eingesehen werden.
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