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Zur Moderatoren-Antwort springenHallo Hubtus,
bei Ihrer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben ist eine Vergleichsberechnung vorzunehmen.
Zum einen erfolgt eine Berechnung aus ihrem letzten tatsächlichen Arbeitsentgelt, dies dürfte nach ihrer Schilderung die Berechnung aus der Zeit vor Ihrer Arbeitsunfähigkeit (Juni 2008) sein.
Des weiteren erfolgt eine Vergleichsberechnung aus dem tariflichen Arbeitsentgelt für die Beschäftigung für die Sie - ohne die Behinderung nach Ihren beruflichen Fähigkei-ten/Tätigkeiten und nach Ihrem Lebensalter - in Betracht kämen.
Maßgebend sind die im Tarifvertrag festgelegten, für die jeweils bezeichneten Tätigkeiten in Betracht kommenden Entgelte.
Sofern es für Ihre Tätigkeit - dies dürfte nach Ihrer Schilderung der "Rettungsassistent" sein -einen Tarifvertrag gibt, ist dieser maßgebend.
Die Zulagen die sie angeben, müssten also in dem Tarifvertrag enthalten sein.
Wir empfehlen Ihnen, in dem entsprechenden Tarifvertrag nachzusehen. Sind die Zulagen dort erwähnt, reichen Sie den Tarifvertrag bei Ihrem Rentenversicherungsträger ein und bitten um eine Neuberechnung.
Handelt es sich aber um außertarifliche Zulagen, sind diese bei der Vergleichsberechnung auch nicht zu berücksichtigen.
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