Hallo zusammen,
die medizinische Rehabilitation geht dem Ende zu und die Umschulung steht bevor.
Den Zeitraum dazwischen möchte ich mit Arbeit überbrücken.
Meine Frage zum üg für die Umschulung ist jene,
Welches Gehalt dient zur Berechnung, das vor der medizinischen Rehabilitation oder das neue Gehalt vor der Umschulung?
Wird das üg bei einer Umschulung gedeckt?
Gibt es Beihilfe zur Miete während der Umschulung
schönen Dank