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Berechnung EMR Rente in Renteninfo

von Steffen H.03.04.2009 | 09:34
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6 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin interssiert meiene v. EMR-Rente in der Renteninfo zu Fuß zu berechnen. ICh habe die aktuellen Rentenpunkte den Verlauf der Zeiten und tue mich (mit Vorkenntnissen) schwer bei der Ermittlung der EP für die Zurechnungszeit. Mit diesen dann in die Rentenformel zu gehen und den ausgewieseen Betrag zu ermitteln ist machbar.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ganz grob und überschlägig wäre folgende Formel denkbar:

Summe Entgeltpunkte

: Anzahl Monate von Beginn der ersten Beschäftigung (spätestens 17. Lebensjahr) bis Ausstellung Renteninfo

= Durchschnittswert aus der gesamten Beitragsleistung

X Anzahl Monate von Ausstellung Renteninfo bis zum 60. Lebensjahr

= Zuschlag an Entgeltpunkten für Zurechnungszeit

(Summe Entgeltpunkte + Zuschlag an Entgeltpunkten für Zurechnungszeit)

- Rentenminderung 10,8 Prozent

= Gesamtentgeltpunkte bei Erwerbsminderung (gilt auch bei Tod)

Diese Berechnung funktioniert eigentlich nur dann, wenn Sie immer nur Beiträge gezahlt haben. Sobald besondere Sachverhalte in der Biografie vorliegen, zum Beispiel Schulbesuch/Studium, Kindererziehung, passt die Angelegenheit schon nicht mehr.

Das sieht für jeden Versicherten etwas anders aus.

Fordern Sie doch einfach bei Ihrem Rententräger eine "Rentenauskunft wegen Erwerbsminderung mit allen Anlagen aus ungeklärtem Konto" an. In der Anlage 4 - Entgeltpunkte für beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten - können Sie nachlesen, was ich meine.

5 Antworten

Klasseam 03.04.2009 | 09:40
Hey, das ist super!!! Find ich echt gut, das die das machen. Und noch besser ist, das sie das allen im Forum mitteilen. Ich interessiere mich für die Natur. Ich denke ich werde gleich einen Spaziergang machen.
Steffenam 03.04.2009 | 09:53
Wie kann man die EP für die Zurechnungszeit ermitteln? Die aktuell erworbenen kann man ja der Renteninfo entnehmen.
Wolfgang Amadeusam 03.04.2009 | 10:25
Bei der Frage der Bewertung der Zurechnungszeit (§ 59 SGB VI) wird gemäß § 72 SGB VI im Rahmen der Grundbewertung zunächst der belegungsfähige Gesamtzeitraum ermittelt. Dieser Gesamtzeitraum erfasst tatsächlich die Zeit vom vollendeten 17. Lebensjahr bis zum Eintritt der maßgebenden Minderung der Erwerbsfähigkeit. Allerdings gelten z.B. beitragsfreie Zeiten hierbei als nicht belegungsfähig
Adam Rieseam 03.04.2009 | 10:38
Viel Vergnügen. Einem Laien würde ich diese Berechnung nichtmal zutrauen, wenn schon eine frühere Rentenauskunft mit allen Entgeltpunkten vorliegen würde. Selbst gestandene Rentenberater werden bei einer von Hand auszurechnenden Gesamtleistungsbewertung straucheln. Lassen Sie sich doch einfach eine Berechnung zuschicken, kost doch nix :o)
Steffen Hornam 05.04.2009 | 14:47
Ich danke dem Experten und w.Amadeus für die hilfreichen Inhalte und Ansatzpunkte
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