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Experten-Antwort

Berechnung EMR und Hinzuverdienst

von Chrissi21.05.2012 | 21:42
1460 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, meine Schwägerin hatte Ende letzten Jahres einen Unfall. Ihr wurde teilweise EM-Rente bewilligt, die ab 01.06. ausgezahlt wird. Jetzt meine Frage: Die EM-Rente wird ab 01.06 gezahlt. Wirken sich die Krankengeldzahlungen noch rentensteigernd aus oder wird die EMR auf Basis der Arbeitsentgelte bis zum Unfalltag berechnet? Wie sieht es mit der Hinzuverdienstgrenze aus? Es geht ja immer um die letzten drei vollen Kalenderjahre, was man verdienen darf. - Sind das jetzt 2008-2010 (2011 wurde ja nicht das ganze Jahr gearbeitet)? - Oder sind das 2009-2011 (Die Krankengeldzahlungen zählen auch in die Durchschnittsberechnung)? - Falls der zweite Fall gilt (Krankengeldzahlungen zählen noch dazu): Werden diese auf Basis des Arbeitsentgelts gewertet oder auf Basis der realen Krankengeldzahlungen? Danke für die Info. Chrissi

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Chrissi,

wie bereits von Claire Grube ausgeführt wurde, werden Beitragszeiten nur bis zum Eintritt der Minderung der Erwerbsfähigkeit berücksichtigt.

Die zutreffenden individuellen Hinzuverdienstgrenzen für die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung können der Anlage 19 des Rentenbescheides entnommen werden.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

3 Kalenderjahre vor dem Leistungsfall.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Claire Grubeam 21.05.2012 | 23:32
Berücksichtigt werden die Beiträge bis zum Monat des Leistungsfalls. Der Leistungsfall dürfte das Unfallereignis vermutlich sein. Schauen Sie in den Rentenbescheid. Dort steht das Datum des Leistungsfalls. Die individuellen Hinzuverdienstgrenzen ergeben sich ebenfalls aus dem Rentenbescheid (Anlage 19). Grundsätzlich ist ein Bruttoentgelt bis 400,- EUR mtl. rentenunschädlich, wobei das Entgelt bis zu 2 mal im Kalenderjahr bis zum Doppelten (800,- EUR) betragen darf.
Chrissiam 22.05.2012 | 19:54
Hallo an alle Antworter, danke - die Hinzuverdienstgrenzen haben wir gefunden. Aber nochmal die Frage: Werden hier die Zeiten bis zum "Leistungsfall" gewertet oder die Zeiten bis zum Rentenbeginn? Chrissi
Deutsche Rentenversicherung
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