Hallo Chrissi,
wie bereits von Claire Grube ausgeführt wurde, werden Beitragszeiten nur bis zum Eintritt der Minderung der Erwerbsfähigkeit berücksichtigt.
Die zutreffenden individuellen Hinzuverdienstgrenzen für die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung können der Anlage 19 des Rentenbescheides entnommen werden.