Hallo,
ich hätte eine Frage zu dem Erstattungsanspruch, den die KK/AA beim Bezug der Erwerbsminderungsrente geltend macht. Ich habe folgende Gelder erhalten:
01/11 - 07/11 (höheres Krankengeld)
08/11 - 03/12 (ALG)
03/12 - 04/12 (Reha, Übergangsgeld)
04/12 - 07/12 (Krankengeld)
07/12 - 12/12 (ALG)
Für die Zeit, als ich Krankengeld bezogen habe (01/11 - 07/11), wird mir bei der Berechnung des Erstattungsanspruches nichts übrig bleiben, da das Krankengeld direkt von meinem letzten Gehalt berechnet hat.
Für die anderen Zeiten ist meine Rente etwas höher als die die Leistungen der KK/AA, sodass ich ca. 50,-- € pro Monat behalten darf. Meine Frage wäre nun, ob dieser Überschuss für die erste Zeit des höheren Krankengeldbezuges genommen werden kann um eine Erstattung herbeizuführen? Oder darf ich die 50,-- € pro Monat behalten.
Ich habe im Internet leider nichts darüber gefunden.
Danke im Voraus.
Mfg
Gaby