Ich hätte mal eine Frage zur Berechnung der Erstattungsansprüche bei einer EM-Rente.
Ich habe für drei Monate Krankengeld bekommen, welches höher war, als meine Rente. Insofern geht die komplette Rente an die Krankenkasse; die Differenz muss ich nicht zahlen, sondern die Krankenkasse hat keine weiteren Ansprüche an mich zu stellen. Soweit bin ich zumindest informiert.
Nun habe ich heute mit der DRV gesprochen, die mir gesagt haben, dass mein Arbeitgeber (Öffentliche Dienst) ebenfalls für diese drei Monate den Krankengeldzuschuss/Leistungszulagen erstattet haben möchte. Jetzt frage ich mich, wovon das bezahlt wird, wenn doch für die besagten Monate die komplette Rentenzahlung an die Krankenkasse geht?
Mir wurde von der DRV gesagt, dass mein Arbeitgeber mir eine Abtretungserklärung zusenden wird, die ich unterschreiben muss. Wozu ist das denn nötig? Das brauchen doch die KK/Arbeitsagentur auch nicht.
Oder ist das dafür, wenn der Arbeitgeber durch die Erstattungsberechnung nicht komplett befriedigt wird, dass ich den Rest selber zahlen muss?
Danke sehr.