Hallo AlexBender,
die Bewertung der Zurechnungszeit als beitragsfreie Zeit gem. § 71 Abs. 1 SGB VI orientiert sich an der individuellen Beitragsleistung des einzelnen Versicherten während seines gesamten Versicherungslebens. Dabei ist neben der Höhe der Beiträge auch die Beitragsdichte, nämlich die tatsächliche Anzahl an Beitragsmonaten im Vergleich zur möglichen Anzahl an Beitragsmonaten in einem belegungsfähigen Zeitraum (§ 72 Abs. 2 SGB VI) von Bedeutung.
Insofern haben nichtberücksichtigungsfähige Zeiten (z.B. Zeiten in einem Land ohne Sozialversicherungsabkommen) oder auch nicht belegte Zeiten (z.B. als Selbstständiger ohne Beitragszahlung) gleichermaßen Einfluss auf den belegungsfähigen Zeitraum. Diese Zeiten verringern den Durchschnitt der Entgeltpunkte, die für die Bewertung der Zurechnungszeit zugrunde gelegt werden.