Hallo Rainer,
wie meine Vorredner - Herr Benzin und DS bereits gesagt haben, ist die Gesamtleistungsbewertung eine recht komplexe Angelegenheit. Für die Bewertung der beitragsfreien und beitragsgeminderten Zeiten werden dazu mindestens 2 Berechnungen durchgeführt. Bei der Erwerbsminderungsrente sind es sogar 3.
Zum ersten wird der Durchschnitt aus allen Beitragszeiten gebildet, dabei werden die erworbenen Entgeltpunkte durch die Anzahl der KM zwischen dem 17. Lebensjahr bis zum Eintritt der Erwerbsminderung oder dem Tag vor Altersrentenbeginn geteilt. Konnte man in einzelnen Zeiträumen keine Beiträge zahlen, z. B. weil man die Schule besucht und dadurch eine Anrechnungszeit erworben hat, werden diese Zeiten vom Gesamtzeitraum abgezogen. LS hat hier unter a) bereits eine Aussage gemacht.
Hat man so den 1. Gesamtleistungswert festgestellt, werden in einem 2. Schritt alle Zeiten und Entgeltpunkte abgezogen, in denen die Beitragszeit mit einer beitragsfreien Zeit zusammentrifft. Im Fall Ihrer Frau wären dass die Beiträge neben der Studienzeit.
Damit ergibt sich der 2. Gesamtleistungswert.
Ein Vergleich der beiden Werte erfolgt nun mit dem Ergebnis, dass der höhere Wert für die weitere Berechnung zu verwenden ist. Anschließend werden dann - ggf. begrenzt die einzelnen Tatbestände der beitragsfreien bzw. beitragsgeminderten Zeiten mit Entgeltpunkten versehen.
In Fällen der Berechnung der Erwerbsminderungsrente wird dann eine weitere Vergleichsberechnung durchgeführt, bei der die Entgeltpunkte und die Zeiten der letzten 4 Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung liegen, noch abgezogen werden. Ergibt sich in dieser Berechnung ein höherer Wert, wird dieser für die tatsächliche Bewertung der Zeiten berücksichtigt.