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Experten-Antwort

Berechnung grosse Witwenrente

von seniorin26.02.2013 | 11:56
1524 Ansichten
2 Antworten

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Hab mal eine Frage ans Forum: Wie wird die Berechnung der grossen Witwenrente vorgenommen. ER Jahrgang 45, und Rentner SIE Jahrgang 51 und fast Rentnerin. Er hat bis 2002 im Angestellten-Verhältnis gearbeitet, danach bis zur Rente selbständig . Wird das von ihm zuletzt bezogene Gehalt in Festanstellung zur Berechnung herangezogen oder der Verdienst bei der Selbständigkeit. Vielen Dank schon mal für die Antworten.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 26.02.2013 | 14:41

Die große Witwenrente beträgt (nach neuem Recht) 55 Prozent der Versichertenrente, auf die der verstorbene Ehepartner Anspruch gehabt hätte oder die er bereits bezogen hat. Die große Witwenrente beträgt 60 Prozent, wenn

> der Ehepartner vor dem 1. Januar 2002 gestorben ist oder

> der Ehepartner nach dem 31. Dezember 2001 gestorben ist, Sie aber vor dem 1. Januar 2002 geheiratet haben und ein Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren ist.

Die Höhe der Witwenrente orientiert sich somit nicht an einem zuletzt bezogenen Verdienst oder Einkommen. Sie wird aus allen Entgeltpunkten berechnet, die der verstorbene Versicherte im Laufe seines Versicherungslebens erwirtschaftet hat.

Weitere Informationen zur Hinterbliebenenrente finden Sie auch in unserer, im Internet aufrufbaren, Broschüre: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/251186/publicationFile/52241/hinterbliebener_hilfe_in_schweren_zeiten.pdf

1 Antworten

Anitaam 26.02.2013 | 12:24
Zur Berechnung herangezogen wird die Rente, die er zum Zeitpunkt seines Todes erhalten hat. Und die berechnet sich nach den Beiträgen, die er eingezahlt hat. Wie eigenes Einkommen der Witwe darauf angerechnet wird, finden Sie zig-fach im Netz.
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