Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenDie große Witwenrente beträgt (nach neuem Recht) 55 Prozent der Versichertenrente, auf die der verstorbene Ehepartner Anspruch gehabt hätte oder die er bereits bezogen hat. Die große Witwenrente beträgt 60 Prozent, wenn
> der Ehepartner vor dem 1. Januar 2002 gestorben ist oder
> der Ehepartner nach dem 31. Dezember 2001 gestorben ist, Sie aber vor dem 1. Januar 2002 geheiratet haben und ein Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren ist.
Die Höhe der Witwenrente orientiert sich somit nicht an einem zuletzt bezogenen Verdienst oder Einkommen. Sie wird aus allen Entgeltpunkten berechnet, die der verstorbene Versicherte im Laufe seines Versicherungslebens erwirtschaftet hat.
Weitere Informationen zur Hinterbliebenenrente finden Sie auch in unserer, im Internet aufrufbaren, Broschüre: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/251186/publicationFile/52241/hinterbliebener_hilfe_in_schweren_zeiten.pdf
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.