Wie ich aus den bisherigen Bescheiden zur Hinterbliebenenrente ersehen konnte, wird am Beginn der Berechnung vom Bruttoeinkommen ein gewisser Prozentsatz abgezogen – in etwa die zum jeweiligen Einkommen gehörigen Sozialversicherungsbeitragssätze.
Meine Mutter ist seit 01.04.12 Altersrentnerin und hat am 01.05.12 zudem wieder eine Vollzeitbeschäftigung aufgenommen mit dem Beitragsgruppenschlüssel 3321, also pflichtversichert in PV und GKV (ermäßigter Beitragssatz), versicherungsfrei in RV und AV, wobei der Arbeitgeber aber seinen Beitragsanteil leistet.
Wie lautet in diesem Fall der vom Bruttoeinkommen abzuziehende Prozentsatz?
Warum entspricht der Prozentsatz lt. Rentenbescheid (z.B. 40% bei Beschäftigung mit Beitragsgruppenschlüssel 1111 (voll versicherungspflichtiger Arbeitnehmer) oder 14% für Altersrentner) nur in Näherung der Summe der Beitragssätze der Sozialversicherungen (habe an anderer Stelle bspw. gelesen, dass in o.g. 14% ein Anteil von 3% für Steuerentlastung enthalten ist)?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!