Hallo kurt123,
bei der Berechnung der Hinzuverdienstgrenzen wird auf die Entgeltpunkte der letzten drei Kalenderjahre vor dem Eintritt der Erwerbsminderung abgestellt.
Wenn Ihre Frau also seit letztem Jahr erwerbsgemindert ist, dann sind die Verdienste in 2009, 2008 und 2007 maßgebend.
Hinweis: Erwerbsminderung liegt aber nur dann vor, wenn jemand nicht mehr drei Stunden am Tag (volle EM) oder nicht mehr 6 Stunden am Tag (teilweise EM) arbeiten kann. Eine Teilezittätigkeit von 6 Stunden könnte da eventuell entgegenstehen. Das kann aber nur der zuständige RV-Träger beurteilen.