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Experten-Antwort

Berechnung nach neuer Flexi Rente im nächsten Jahr

von Marxes27.12.2016 | 13:04
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3 Antworten

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Hallo. Ich bitte um Hilfe. Ist ja auch für andere interessant. Ich werde demnächst laut TV-L etwa 1100 € Brutto verdienen. Ich habe Anspruch auf eine teilweise Erwerbsminderungsrente. Meine persönlichen Entgeltpunkte dafür sind 18,0631 : 2 = 9,0316 x 0,892 = 8,0562. Ich will eine Entgeltumwandlung mit meinem Arbeitgeber vereinbaren, damit mein Bruttoverdienst sinkt und ich die Teilerwerbsminderungrente voll ausbezahlt bekomme. Ich will aber die Entgeltumwandlung so gering wie möglich halten. Wie hoch sollte die Entgeltumwandlung sein? Oder brauche ich die erst mal nicht? Danke und Gruß

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Marxes,

die neue Hinzuverdienstgrenze für Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung ab dem 01.07.2017 nach dem Flexi-Rentengesetz berechnet sich unter anderem nach den höchsten Entgeltpunkten aus den letzten 15 Kalenderjahren vor Eintritt Ihrer Erwerbsminderung. Anhand Ihrer Angaben können wir ihre zukünftige Hinzuverdienstgrenze noch nicht bestimmen. Daher ist auch eine Aussage, ob und ggf. in welcher Höhe eine Entgeltumwandlung Ihnen einen vollen Rentenanspruch sichern kann, nicht möglich.

Auch Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger wird derzeit wohl noch keine Aussage treffen, da die Berechnungsprogramme für das Flexi-Rentengesetz so kurz nach der Gesetzesverkündung noch nicht zur Verfügung stehen.

Wenn bei Ihrer Rente momentan schon Hinzuverdienst angerechnet wird, werden Sie Anfang des nächsten Jahres automatisch von Ihrem Rentenversicherungsträger über das neue Hinzuverdienstrecht informiert. Falls bei Ihrer Rente momentan kein Hinzuverdienst angerechnet wird, empfehlen wir Ihnen, sich ca. im Februar / März bei Ihrem Rentenversicherungsträger über Ihre individuelle Hinzuverdienstgrenze zu informieren.

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2 Antworten

Knut Rassmussenam 27.12.2016 | 16:15
Da die Neuregelungen erst zum 01.07.2017 in Kraft treten, haben Sie genug Zeit, diese Information schriftlich einzuholen. Mit den Angaben aus Ihrem Beitrag ist eine Aussage nicht möglich.
Herz1952am 27.12.2016 | 16:36
Hallo Marxes, hier eine kleine Hilfe zur Umwandlung und wie viel Sie umwandeln können (Brutto-Umwandlung): http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblo… Vorausgesetzt in diesem Teil ändert sich nichts.
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