Hallo Marxes,
die neue Hinzuverdienstgrenze für Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung ab dem 01.07.2017 nach dem Flexi-Rentengesetz berechnet sich unter anderem nach den höchsten Entgeltpunkten aus den letzten 15 Kalenderjahren vor Eintritt Ihrer Erwerbsminderung. Anhand Ihrer Angaben können wir ihre zukünftige Hinzuverdienstgrenze noch nicht bestimmen. Daher ist auch eine Aussage, ob und ggf. in welcher Höhe eine Entgeltumwandlung Ihnen einen vollen Rentenanspruch sichern kann, nicht möglich.
Auch Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger wird derzeit wohl noch keine Aussage treffen, da die Berechnungsprogramme für das Flexi-Rentengesetz so kurz nach der Gesetzesverkündung noch nicht zur Verfügung stehen.
Wenn bei Ihrer Rente momentan schon Hinzuverdienst angerechnet wird, werden Sie Anfang des nächsten Jahres automatisch von Ihrem Rentenversicherungsträger über das neue Hinzuverdienstrecht informiert. Falls bei Ihrer Rente momentan kein Hinzuverdienst angerechnet wird, empfehlen wir Ihnen, sich ca. im Februar / März bei Ihrem Rentenversicherungsträger über Ihre individuelle Hinzuverdienstgrenze zu informieren.