Hallo Fachleute,
ich gehe zum 1.12.2008 in Altersrente nach Arbeitslosigkeit. Zu diesem Zeitpunkt bin ich 60 Jahre alt.
Mir ist bisher klar, daß von meiner gesetzlichen Altersrente 56% steuerpflichtig sind.
Ab dem 1.12.2008 werde ich zusätzlich zur Altersrente zwei Firmenrenten beziehen.
Die eine Firmenrente ist als Direktversicherung arbeitgeberfinanziert beschrieben, die andere hat als Bezeichnung "betriebliche Alterversorgung".
Wie werden diese Renten besteuert? Kann ich in diesem Zusammenhang einen Versorgungsfreibetrag in Ansatz bringen (s. Alter)?
Viele Grüße
Heinz