Hallo Heinz Haber,
Grundsätzlich sind die Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung heute - zumindest in gewissem Umfang - steuerfrei, während die spätere Betriebsrente voll versteuert werden muss. Das ist das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung.
Diese einheitliche nachgelagerte Besteuerung gibt es erst seitdem 01.01.2005. Aus Vertrauensschutzgründen können Beiträge an Direktversicherungen und Pensionskassen weiterhin pauschal besteuert werden, wenn der Versorgungsvertrag schon vor 2005 abgeschlossen und pauschal mit 20 Prozent besteuert wurde. Diese Pauschalbesteuerung hat den Vorteil, dass die spätere Betriebsrente nur mit dem Ertragsanteil versteuert werden muss. Der größte Teil der Betriebsrente bleibt so steuerfrei.