Guten Tag,ich habe folgende Frage/n :
dazu folgende Informationen :
Beginn Erwerbsunfähigkeitsrente 11/2000 befristet bis 31.05.2003 .
Weitergewährung ab 01.06.2003
befristet bis 31.08.2004
Weitergewährung ab 01.07.2003
befristet bis 30.06.2006
Dann Weitergewährung abgelehnt.
Neuberechnung beantragt in 12/2008
(gem.Urteil BSG vom 24.10.96 4RA31/96
Mittwoch dieser Woche Neuberechnung erhalten wie folgt :
Für die Zeit vom 01.01.2004 bis 31.08.2004 = Nachzahlung ......
Für die Zeit vom 01.09.2004 bis
30.06.2006 = Nachzahlung
Heute - nach über 3 Jahren Klage vor dem SG - Nachricht der Rentenversicherung erhalten das man mir meine Erwerbsunfähigkeitsrente nun ab 01.07.2006 auf unbestimmte Zeit gewährt.
Meine Frage - wie ist das jetzt wieder mit der Neuberechnung ???
Bis zu welchem Zeitraum erfolgt denn jetzt nochmals (???) Neuberechnung der Rente : meine Vermutung : ab 01.07.2006 bis 30.04.2007 ???
wer könnte mir denn die genauen Daten bitte mal für mich verständlich aufgliedern/mitteilen - Danke schön.