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Experten-Antwort

Berechnung Regelaltersrente m. erfüllter Wartezeit

von Gerd30.01.2015 | 14:15
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Hallo zusammen, bin Jahrgang 4/55 und habe meine Wartezeit für besonders langjährige Versicherte bis 11/2018 erfüllt. Meine Frage nun zur Berechnung der Abschlagsfreien Rente : im Rentenbescheid zur Regelaltersrente sind ja zwei Werte angegeben. Welcher Wert wird zur Berechnung der Rente angenommen ? 1. geht man vom 1. Wert aus ( z.B.Stand 2014 ) und rechnet die noch einzuzahlenden Beiträge hoch bis 11/2018 oder 2. wird vom Betrag : zu erwartende Monatsrente bei mir 01/2021 mit x% Abzüge gerechnet. Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gerd, zwischenzeitlich wurden Sie von KSC und W*lfgang ausführlich informiert. Falls Sie Interesse haben an einer genauen Berechnung der zustehenden Rentenzahlung dann empfehle ich abschließend eine persönliche Rentenberatung in einer Auskunfts – und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Beratungsstellen finden" ermitteln

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

KSCam 30.01.2015 | 16:54
Variante 1 trifft zu, also heute erreichter Wert plus die Jahre / Entgeltpunkte die bis dahin dazukommen. Plus etwaige Rentenanpassungen Plus (oder minus) künftige Rechtsänderungen Minus KV und PV......
W*lfgangam 30.01.2015 | 17:10
Hallo Gerd, einen Rentenbescheid werden Sie noch nicht vorliegen haben, sondern eine Renteninformation oder/und eine Rentenauskunft. Der Betrag, der bei der Regelaltersrente steht, also der mittlere Betrag, ist der gegenwärtig erreichte ungekürzte Brutto-Rentenbetrag aus allen gespeicherten Zeiten - so als wären Sie quasi mit Datum der Information/Auskunft in ungekürzte Rente gegangen. Der untere Betrag ist die Hochrechnung der ungekürzten Altersrente (Basierend auf dem Durchschnittswert der letzten 5 Jahre) zum Zeitpunkt des Erreichens der Regelaltersgrenze - bei Ihnen 65 + 9 Monate. Beide Beträge 'passen' daher nicht mit Ihrem geplanten Rentenbeginn zusammen, lässt sich aber leicht ermitteln. Schauen Sie in die Anlage 3 der Rentenauskunft, suchen Sie am Ende den Punktwert für 2013 (oder 2012, 2011, je nach dem, wie alte die Rentenauskunft ist; wenn Mehrfachmeldungen in diesem Jahr vorliegen, alles zusammen zählen), multiplizieren Sie den Punktwert mit 28,61 EUR, so haben Sie den monatlichen Rentenzuwachs für ein Jahr Arbeit. Diesen Wert für die Restlaufzeit ab letzter erfasster Zeit bis zum Rentenbeginn ermitteln und zum 'mittleren' Betrag dazurechnen. 10,55 % KV/PV abziehen (10,85 für Kinderlose), und Sie haben den Netto-Rentenbetrag. Den letzten Gesamtpunktwert ggf. aktualisieren, wenn da noch nicht mit 28,61 EUR gerechnet worden ist (West-Wert, Ost-wert ist weniger, 'gemischte' Werte müssen ggf. anteilig aktualisiert werden) Tadahhh ...so einfach geht Rente ;-) Oder in die nächste Beratungsstelle marschieren, da wird man es gegenrechnen. Wenn Sie Betriebsrente erwarten (VBL und gleichartige) packe ich auch das noch ontop drauf :-) Wen es interessiert, Betriebsrentenrechner VBL (volle KV/PV-Beiträge bei gesetzlich Versicherten abzuziehen nicht vergessen): https://www.vbl.de/de?t=/klassik/index Gruß w.
Gerdam 31.01.2015 | 09:22
Hallo Wolfgang, danke für deine Auskunft, Prima. Ich habe da leider bei der Rentenauskunft und der Auskunft beim Arbeitgeber unterschiedliche Infos bekommen. VBL- Anspruch habe ich nach 30 Jahren Zugehörigkeit auch. Wird diese Rente bei erreichen der Abschlagsfreien Rente auch bereits gezahlt oder später ? Gruß
KSCam 31.01.2015 | 13:51
Wann die Betriebsrente beginnt erfragen Sie am besten gkeich am Montagmorgen im Personalbüro oder Sie haben in Ihren Unterlagen irgendwo die Satzung der Betriebsrente - da sollte es drinstehen.
W*lfgangam 31.01.2015 | 15:22
Hallo Gerd, die VBL setzt auch mit der eigenen Rente sofort ein, egal ob Rente mit oder ohne Abschlag. Allerdings gibt es bei der VBL dann auch einen Abschlag, wenn die Rente einen Abschlag hat. Der Abschlag bei der VBL ist allerdings auf max. 10,8 begrenzt. Bei Ihnen wird es keinen Abschlag geben, da Sie nach 45 Jahren die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte erwarten. Wenn Sie den VBL-Rentenrechner bedient haben, wird lediglich ein Brutto-Betrag dargestellt. Davon ggf. auch den Rentenabschlag abziehen und die vollen KV/PV-Beiträge. Link zur VBL-Satzung. In § 33 ist der Beginn der VBL in Abhängigkeit zum Beginn der gesetzlichen Rente festgelegt: https://www.vbl.de/de/die_vbl/auf_einen_blick/satzung/ Gruß w.
Gerdam 02.02.2015 | 11:07
Danke für eure Hilfe, habt mir sehr geholfen. Gruß Gerd
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