Hallo Gerd,
einen Rentenbescheid werden Sie noch nicht vorliegen haben, sondern eine Renteninformation oder/und eine Rentenauskunft.
Der Betrag, der bei der Regelaltersrente steht, also der mittlere Betrag, ist der gegenwärtig erreichte ungekürzte Brutto-Rentenbetrag aus allen gespeicherten Zeiten - so als wären Sie quasi mit Datum der Information/Auskunft in ungekürzte Rente gegangen.
Der untere Betrag ist die Hochrechnung der ungekürzten Altersrente (Basierend auf dem Durchschnittswert der letzten 5 Jahre) zum Zeitpunkt des Erreichens der Regelaltersgrenze - bei Ihnen 65 + 9 Monate.
Beide Beträge 'passen' daher nicht mit Ihrem geplanten Rentenbeginn zusammen, lässt sich aber leicht ermitteln.
Schauen Sie in die Anlage 3 der Rentenauskunft, suchen Sie am Ende den Punktwert für 2013 (oder 2012, 2011, je nach dem, wie alte die Rentenauskunft ist; wenn Mehrfachmeldungen in diesem Jahr vorliegen, alles zusammen zählen), multiplizieren Sie den Punktwert mit 28,61 EUR, so haben Sie den monatlichen Rentenzuwachs für ein Jahr Arbeit. Diesen Wert für die Restlaufzeit ab letzter erfasster Zeit bis zum Rentenbeginn ermitteln und zum 'mittleren' Betrag dazurechnen. 10,55 % KV/PV abziehen (10,85 für Kinderlose), und Sie haben den Netto-Rentenbetrag. Den letzten Gesamtpunktwert ggf. aktualisieren, wenn da noch nicht mit 28,61 EUR gerechnet worden ist (West-Wert, Ost-wert ist weniger, 'gemischte' Werte müssen ggf. anteilig aktualisiert werden)
Tadahhh ...so einfach geht Rente ;-)
Oder in die nächste Beratungsstelle marschieren, da wird man es gegenrechnen. Wenn Sie Betriebsrente erwarten (VBL und gleichartige) packe ich auch das noch ontop drauf :-)
Wen es interessiert, Betriebsrentenrechner VBL (volle KV/PV-Beiträge bei gesetzlich Versicherten abzuziehen nicht vergessen):
https://www.vbl.de/de?t=/klassik/index
Gruß
w.