Beim gleichzeitigen Bezug einer Altersrente und einer Unfallrente wird die Altersrente unter Umständen gekürzt wenn ein individuell berechneter Grenzbetrag überschritten wird. Dies ist jedoch nicht der Fall wenn die Unfallrente für einen Versicherungsfall geleistet wird, der sich nach Beginn der Altersrente ereignet hat, oder ausschließlich nach dem Arbeitseinkommen eines Unternehmers, seines Ehegatten oder Lebenspartners oder nach einem festen Betrag, der für den Unternehmer, Ehegatten oder Lebenspartner bestimmt ist, berechnet wird. Die Berechnung der Unfallrente erfolgt durch Ihre Berufsgenossenschaft. Sobald Sie den entsprechenden Bescheid erhalten haben, sollten Sie eine Kopie davon Ihrem Rentenversicherungsträger vorlegen, damit dieser prüfen kann ob die Unfallrente Auswirkungen auf Ihre Altersrente hat.