Hallo,
mal eine grundsätzliche Frage:
Ein Arbeitnehmer hat ein Brutto Jahreeiskommen von 41 000 Euro,
wie hoch wäre der Monatliche Betrag der Rente?
Danke
Orexis
Bei 35000 Euro ca. 30 Euro Renten-Anspruch, jetzt können sie ja dazu rechnen bei 41000 Euro
Danke für die rasche Antwort.
Gibt es eine Formel für die Berechnung?
wenn ja wo bekomme ich sie?
Bei 35000 Euro ca. 30 Euro Renten-Anspruch, jetzt können sie ja dazu rechnen bei 41000 Euro
Monatlicher Beitrag der Rente, wie das wohl
gemeint ist.
Für 41.000 Bruttoverdienst sind bei derzeit
18,7% Gesamtbeitrag, zahlbar 9,35 % AN. und
AG. somit 41000 x 18,70 % 3.833,50
7667 Gesamtbeitrag.
Durchschnittsverdienst 2015 derzeit-kann sich
noch ändern 36.267 genau dieser Monats-
verdienst mal 18,7% Euro 6781,93 mtl.
Gesamtbeitrag.
MfG.
.
hier finden Sie die Rentenformel mit den dazugehörigen Links.
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Des Weiteren benötigen Sie die Anlage 1 des SGB VI
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/anlage_1.html
Die Rechnung Freddy stimmt nur insofern, wenn eine Altersrente ohne Abschläge und ohne Zuschläge berechnet werden soll und die 35.000,- in 2015 erzielt wurden bei einem Rentenbeginn 01.07.15 bis 01.06.16 und das Einkommen im Westen erzielt wurde und das "Brutto" auch das sozialversicherungspflichtige Entgelt ist, von dem die Beiträge gezahlt werden, denn nicht von jedem Entgeltbestandteil werden auch Beiträge zur Rentenversicherung entrichtet.
Das einfachste wäre aber, wenn Sie sich eine "Rentenauskunft mit Berechnungsanlagen" anfordern. Da wird alles rechnerisch dargestellt.
@appetenz
Was ist das denn?? Werden da mehr Rechenwege aufgezeigt als z.B. im RentenBESCHEID???
Was ist das denn??
Auf was bezieht sich Ihre Frage? Habe ich irgendetwas unklar ausgedrückt.
Werden da mehr Rechenwege aufgezeigt als z.B. im RentenBESCHEID???
Nein, es werden (natürlich) die gleichen Rechenwege aufgezeigt.
In einer "normalen" Rentenauskunft sind diese Berechnungsanlagen aber nicht enthalten (weil es in der Regel auch nicht interessiert bzw. die Rentenauskunft zu dick macht).
Da muss nachhaken.
Bis 30.6.2016 gilt in West für 1 Entgeltpunkt.
29,21, 72600 Bemessungsgrenze und vor-
erst beitragspflichtig 36.267, dies kann sich ja
noch ändern.
Wenn 36.267 Einkommen 29,21 Rente erzeugen sind es: 35000 : 36.267 0,9651
EP. x 29,21 Rentenwert 28,19 Rente 28,19,
wann endlich verschwindet hier der Ausdruck
in etwa, wenn feste Größen gelten ?
MfG.
Hallo orexis,
ich habe die Rechnung von Freddy J. genau durchgeführt.
Bei einem Jahr Verdienst von 41000,-- Euro würde die Monatsrente 33,02 Euro betragen.
Wohlgemerkt: bei nur 1 Jahr. Der Entgeltpunkt für 41000,-- Euro würde 2015 bei 1,1305 liegen. Bei derzeitigem Rentenwert für 1 Punkt von 29,21 Euro.
Wenn der Arbeitnehmer jedes Jahr auf diese Punktzahl kommt, brauchen Sie diesen Betrag nur mit den Jahren multiplizieren.
Ihre Frage war wohl nur grundsätzlich gemeint.
Die Antwort hat nur hypothetische Bedeutung, weil sich die Verhältnisse jedes Jahr ändern können.
Sie haben ja nach dem "Monatlichen Betrag der Rente" gefragt.
Ansonsten gelten die bereits gegebenen Antworten.
Sie haben natürlich recht.
29,21 Rentenwert : 36.267 x 41.000
sind eben 33,02 Rentenwert.
MfG.