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Experten-Antwort

Berechnung Rentei teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit

von Bodo 5829.06.2017 | 19:15
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Hallo, ich habe mal eine Frage zur Berechnung der Rente bei teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit. Ich bin immer davon ausgegangen was im der Rentenauskunft steht: z.B. volle Erwerbsminderung 1000€ - KV & PV = Nettorente. Halbe Erwerbsminderung 500€ - KV & PV =Nettorente. Nun habe ich hier im Netz gelesen: Die Berechnung der Rente wegen Berufsunfähigkeit berechnet sich nach dem letzten Bruttoverdienst: z.B. 2000€ davon 30% = 600€ Berufschutz wurde ermittelt und bin vor dem 2.1.1961 geboren. Was stimmt nun? Danke!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Bodo 58,

auch ich kann nur feststellen, dass die von Ihnen angeführte Aussage nichts mit der Berechnung einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu tun hat. Diese wird aus Ihrem gesamten Erwerbsleben berechnet und nicht aus dem letzten Einkommen.

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5 Antworten

Schorscham 29.06.2017 | 19:25
Sie liegen mit Ihrer Annahme richtig. Die Hinweise aus dem Netz könnten sich eventuell auf eine private BU-Rente beziehen. MfG
W*lfgangam 29.06.2017 | 21:20
Hallo Bodo 58, für eine Berufsunfähigkeitsrente (BU) der DRV kommen Sie wohl altersgemäß nicht mehr in Frage, dann müsste Ihr Rentenfall BU noch vor 2001 festgestellt werden müssen. Eine seitdem mögliche halbe Erwerbsminderungsrente (EMRT= wegen BU, was Ihr Alter noch zulässt) wäre eine halbe EMRT. Und jede Rente wird immer aus allen vorhanden Versicherungszeiten + Zurechnungszeit bis 62 ermittelt - das 'letzte' Einkommen ist so was von unbedeutend, hier zählt Ihr Durchschnittswert für die Hochrechnung bis 62 für die Rente. Sie haben Ihre Rentenauskunft/Renteninformation schon richtig gedeutet ...TeilEM ist halbe Rente - unter der Berücksichtigung des Erstelldatums der Berechnung. Alle anderen 'Netz-Infos' haben nichts mit der aktuellen Rechtslage/nichts mit der DRV zu tun. Gruß w.
Unwissendeam 30.06.2017 | 08:50
Zitat von W*lfgang anzeigen
Lieber W*lfgang, Bodo hatte geschrieben, dass er eine Frage zur Berechnung der "Rente bei teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit" hat. Ihr "genialer" Hinweis zur Berufsunfähigkeitsrente nach dem Recht bis 31.12.2000 geht daher völlig ins Leere. Dass Sie Bodo dann aber erklären, es sei vielmehr eine "halbe Erwerbsminderungsrente" möglich, schlägt dem Fass den Boden aus: Bodo hatte die (fast) richtige Bezeichnung verwendet (Rente WEGEN teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit, siehe § 240 SGB VI). Den von Ihnen verwendeten Begriff der "halben Erwerbsminderungsrente" gibt's hingegen im Gesetz überhaupt nicht. Wenn Sie andere Leute "korrigieren" wollen, dann sollten Sie es auch wirklich besser wissen. Ansonsten schaffen Sie hier nur Verwirrung. Vielen Dank im Voraus für Ihr Verständnis! P.S.: Davon abgesehen erschließt sich mir der Sinn der Aussage "Eine seitdem mögliche halbe Erwerbsminderungsrente (…) wäre eine halbe EMRT" überhaupt nicht. --> Ein Fahrrad wäre ein Fahrrad? Ein Fahrrad ist ein Fahrrad. Ein Stein ist ein Stein. Toll! Erst denken, dann schreiben!
Genervteram 30.06.2017 | 17:10
Es stellt sich immer mehr heraus, dass der "heilige W*lfgang" mehr und mehr seiner Souveränität einbüßt. Daher gilt der Grundsatz: Reden ist Silber, Schweigen ist Gold!
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