Hallo Bodo 58,
auch ich kann nur feststellen, dass die von Ihnen angeführte Aussage nichts mit der Berechnung einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu tun hat. Diese wird aus Ihrem gesamten Erwerbsleben berechnet und nicht aus dem letzten Einkommen.