Hallo horst 100,
während ALG werden 80 % der bisherigen Beiträge von der AfA gezahlt. Ein direkter Ausgleich über lfd. Beitragszahlungen ist nicht möglich.
Wie oben erwähnt, bietet sich dann die "Beitragszahlung zum Ausgleich einer Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters" an, unabhängig davon, ob Sie tatsächlich/nicht vorzeitig mit Abschlag in Rente gehen.
Nur, um welche Beträge/Summen geht es dabei?
Haben Sie bisher beispielhaft ein Durchschnittsentgelt erzielt (38901 €), ergibt sich daraus ein mtl. Rentenanspruch von 33,05 € (Wert West ab 01.07.2019). Dafür sind AN/AG-Beitrag von 7236 € gezahlt worden.
Bei 20 % 'Verlust' in der ALG-Phase geht es also um rd. 2 x 7 = 14 € 'Rentenverlust' /vor KV/PV-Abzug /vor Steueranteil - bei einem Gegenwert an fehlendem Beitrags von knapp 2.900 €.
In wohl 20-15 Jahren wieder im Portemonnaie - kann man machen, aber nur über die Teilzahlungsmöglichkeit der oben angesprochenen Ausgleichszahlung. Vordruck finden hier:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/_pdf/V0210.html
Gruß
w.