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Experten-Antwort

Berechnung Riester Eigenanteil nach Vorjahr mit ALG1 und Elterngeld

von pegsch8014.08.2014 | 12:55
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3 Antworten

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Hallo, spiele mit dem Gedanken einen Riestervertrag abzuschließen, da ich gerade 2 Kinder bekommen habe und soweit ich verstanden habe nun selbst mit jährlich 154,- und 2x 300,- staatlich gefördert werde. Die Berechnung erfolgt ja mit 4Prozent des Vorjahreseinkommens. Wie wäre das in meinem Fall, wenn ich in 2013 8 Monate lang 1300,- ALG1 erhalten habe und die restlichen 4 Monate Elterngeld in Höhe von 580,-. Kommt dann nur der jährliche Sockelbeitrag von 60,- Euro zum tragen? oder wird der Eigenanteil nur mit dem ALG1-Netto berechnet? Denn habe gelesen, dass Elterngeld nicht herangezogen wird. Danke für etwas Aufklärung und Berechnungshilfen! PS: kann man wenn man jetzt abschließt und zahlt auch noch nachträglich die Förderung fürs Vorjahr bekommen? Habe was von einer 2-Jahres-Frist gehört.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo pegsch 80, Sie haben recht. Für die Berechnung wird der Zahlbetrag der Entgeltersatzleistung (Arbeitslosengeld netto = Zahlbetrag) zurunde gelegt. Aber es spielt ja keine Rolle, das Endergebnis ist gleich.

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2 Antworten

vereniam 15.08.2014 | 05:58
Hallo, Sie haben Ihre Fragen schon fast selbst beantwortet. Allerdings zählt das ALG1 "brutto". Elterngeld wird nicht mitgezählt. Von einer 2 Jahresfrist habe ich noch nie was gehört. Berechnung; nehme jetzt mal Ihr ALG1 netto, da ich die Brutto Werte nicht kenne. 10400*4%= 416 Euro -2*300 Kinderzulage-154 Zulage für Sie, wären also 754Euro. Da der Gesetzgeber aber 60Euro Sockelbeitrag vorschreibt, müssen Sie nur den Sockelbeitrag zahlen und erhalten dann 754 an Zulagen.Wenn Sie tatsächlich einen Riestervertrag abschließen möchten, sollten Sie den Vertragsbeginn rückdatieren auf den 01.01.2014 (das ist möglich) da Sie ansonsten nich die volle Zulage erhalten.
pegsch80am 15.08.2014 | 11:49
Komisch, lese immer wieder dass das tatsächliche erhaltene ALG1 herangezogen wird. Aber das spielt in meinem Fall ja trotzdem keine Rolle. Danke
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