Guten Tag,
Wir haben 3 Kinder (2001,2004,2007).
Meine Frau hat bei allen Kindern Erziehungsurlaub von 3 Jahren genommen bzw. gedenkt ihn für 3 Jahre zu nehmen.
Nun bekommt Sie bei Erreichen des Pensionsalters diese Erziehungszeiten zwar angerechnet. So wie ich es jedoch verstehe, basiert diese Anrechung eben auf der Pensionshöhe, die wir ja heute noch nicht kennen. Zudem verstehe ich diese Berechnung auch dahingehend, das die Anrechnung dieser Erziehungszeiten nicht genauso hoch ausfallen dürfte wie 9 abgeleistete Dienstjahre samt den daraus resultierenden Pensionsansprüchen bzw. Steigerung der Pensionshöhe.
Folglich möchten wir gerne eine Riesterente abschliessen, die diese Differenz auffängt.
Nur, wie die Beitragshöhe für eine Riesterente berechnen, wenn wir die Höhe der durch die Erziehungszeiten zu erwartenden Pensionsminderung nicht kennen, die wir mit eben jener Riesterrente abdecken wollen?
Ferner, Berechnungsgrundlage für den Abschluß einer Riesterrente ist das Vorjahreseinkommen. Dies wäre bei meiner Frau dann mit 0,-- € anzusetzen, was zwar für die Zeit des Erziehungsurlaubs stimmt, nicht jedoch für den Rest ihres "Beamtenlebens". Können wir daher statt der 0,--€ auch einen Betrag ansetzen, der dem letztmaligen Bruttogehalt entspricht?
Vielen Dank bereits im Voraus, für Ihre Antworten.