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Berechnung Riesterente für Beamtin im Erziehungsurlaub

von Alsterdampfer28.11.2007 | 23:35
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Guten Tag, Wir haben 3 Kinder (2001,2004,2007). Meine Frau hat bei allen Kindern Erziehungsurlaub von 3 Jahren genommen bzw. gedenkt ihn für 3 Jahre zu nehmen. Nun bekommt Sie bei Erreichen des Pensionsalters diese Erziehungszeiten zwar angerechnet. So wie ich es jedoch verstehe, basiert diese Anrechung eben auf der Pensionshöhe, die wir ja heute noch nicht kennen. Zudem verstehe ich diese Berechnung auch dahingehend, das die Anrechnung dieser Erziehungszeiten nicht genauso hoch ausfallen dürfte wie 9 abgeleistete Dienstjahre samt den daraus resultierenden Pensionsansprüchen bzw. Steigerung der Pensionshöhe. Folglich möchten wir gerne eine Riesterente abschliessen, die diese Differenz auffängt. Nur, wie die Beitragshöhe für eine Riesterente berechnen, wenn wir die Höhe der durch die Erziehungszeiten zu erwartenden Pensionsminderung nicht kennen, die wir mit eben jener Riesterrente abdecken wollen? Ferner, Berechnungsgrundlage für den Abschluß einer Riesterrente ist das Vorjahreseinkommen. Dies wäre bei meiner Frau dann mit 0,-- € anzusetzen, was zwar für die Zeit des Erziehungsurlaubs stimmt, nicht jedoch für den Rest ihres "Beamtenlebens". Können wir daher statt der 0,--€ auch einen Betrag ansetzen, der dem letztmaligen Bruttogehalt entspricht? Vielen Dank bereits im Voraus, für Ihre Antworten.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ich kann mich Markus und egal nur anschliessen.

Beamte, die wegen der Erziehung eines Kindes beurlaubt sind und deshalb keine Besoldung erhalten, sind in den ersten drei Jahren der Kindererziehung unmittelbar zulagenberechtigt. Um die Zulage in voller Höhe zu erhalten, muss ein Mindesteigenbeitrag eingezahlt werden. Wurde im Vorjahr kein eigenes Einkommen erzielt, muss als Mindesteigenbeitrag der sogenannte Sockelbetrag (i.H.v. derzeit 60 Euro) eingezahlt werden. Es kann natürlich auch mehr als 60 Euro eingezahlt werden, mehr Zulage gibt es dadurch allerdings nicht. Mit Hilfe des Zulagenrechners, den Sie auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung finden, können Sie sich Beitrag und Zulagen selbst ausrechnen. Link zum Zulagenrechner: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_11244/SharedDocs/de/Navigation/Rente/Riester__Rente/berechnung/zulagenrechner__node.html__nnn=true

Bezüglich der Auswirkungen der Kindererziehungszeiten auf die spätere Pension, wenden Sie sich bitte an den Dienstherrn Ihrer Frau.

4 Antworten

Markusam 29.11.2007 | 10:34
Sie können soviel in einen Riestervetrag einzahlen, wie Sie wollen, solange der Mindesteigenbeitrag gezahlt wurde, gibt es auch die entsprechenden Zulagen. Steuerlich gefördert wird max. 2007 1575,00 EUR ab 2008 2100 EUR. Ob dies sinnvoll ist müssen Sie selbst für sich entscheiden - siehe auch die in diesem Forum bereits getätigten Aussagen zu diesem Thema. MfG Markus
egalam 29.11.2007 | 10:36
Die Beamtenversorgung ist -ganz grob gesagt- in erster Linie abhängig von der Anzahl der Dienstjahre (wobei 1 Jahr arbeieten genau so viel zählt wie 1 Jahr Kind erziehen) und der Besoldungsgruppe, welche man vor Pensionierung erreicht hat. Es macht also keinen Unterschied in der Höhe der Pension aus, wenn 1 Jahr statt zu arbeiten ein Kind erzogen wird! Eine Riesterrente können Sie natürlich trotzdem abschließen, wenn Sie das gern möchten. Um die höchstmögliche Förderung zu bekommen, müßten Sie in dieser Zeit den Mindestbeitrag von 60 € jährlich zahlen, können aber selbstverständlich beliebig mehr einzahlen-es gibt halt nur nicht Förderung.
egalam 29.11.2007 | 10:45
"...es gibt halt nur nicht MEHR Förderung."
Alsterdampferam 30.11.2007 | 22:48
@ Expertin: Sehr geehrte Expertin, slebstverständlich haben wir uns bezüglich der Auswirkungen der Kindererziehungszeiten zunächst an den Dienstherren meiner Frau gewandt. Dort konnte - oder wollte - man uns jedoch keine Auskunft geben. Dies auch mit dem (lächerlichen) Hinweis, dass der Gesetzgeber ohnehin noch die eine oder andere Reform bei den Beamtenpensionen durchführen wird. Alle weiteren Kommentare bezgl dieser "Hervorragenden Auskunftsleistung des Dienstherrn meiner Frau" sind dann wohl eher "Off Topic". Letztenendes nochmals vielen Dank auch an Markus und egal.
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