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Experten-Antwort

Berechnung Übergangsgeld

von rehafall05.12.2014 | 10:03
1030 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, habe LTA genehmigt. Bin im Krankengeldbezug seit April 2014. Wo nach und wie wird mein Übergangsgeld berechnet?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Rehafall,

ich muss Achill zustimmen. Bei LTA gibt es eine andere Regelungen für die Berechnung des Übergangsgeldes als bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation. Die Bemessungsgrundlage zur Berechnung des Übergangsgeldes hängt von verschiedenen Faktoren ab. Welcher Wert als Bemessungsgrundlage letztendlich in Ihrem konkreten Fall herangezogen werden wird, erfahren Sie vom zuständigen Sachbearbeiter der Deutschen Rentenversicherung.

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3 Antworten

Erwinam 05.12.2014 | 10:59
Das Übergangsgeld beträgt für Versicherte ohne Kind 68 Prozent des letzten Nettoarbeitsentgelts, mit einem Kind mit Kindergeldanspruch 75 Prozent.
Achillam 05.12.2014 | 11:29
Nicht ganz, so ist es bei der medizinischen Reha. Bei einer LTA Maßnahme wird das Bemessungsentgelt des Krankengeldes mit dem Tarifentgelt der Tätigkeit verglichen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeführt werden kann. Meistens ist dies die letzte Tätigkeit.
rehafallam 05.12.2014 | 15:14
Danke an alle
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