Hallo Rehafall,
ich muss Achill zustimmen. Bei LTA gibt es eine andere Regelungen für die Berechnung des Übergangsgeldes als bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation. Die Bemessungsgrundlage zur Berechnung des Übergangsgeldes hängt von verschiedenen Faktoren ab. Welcher Wert als Bemessungsgrundlage letztendlich in Ihrem konkreten Fall herangezogen werden wird, erfahren Sie vom zuständigen Sachbearbeiter der Deutschen Rentenversicherung.