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Experten-Antwort

Berechnung Übergangsgeld

von Birgit S.06.11.2014 | 10:45
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9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe eine Maßnahme zur Vorbereitung auf eine Umschulung als Lesitung zur Teilhabe am Arbeitsleben bewilligt bekommen und stelle jetzt gerade einen Antrag auf Übergangsgeld. Es wäre gut , wenn ich wüsste, wie es berechnet wird bzw. hoch es in etwa sein würde. Zuletzt habe ich in dem Bezugsberuf 2010 gearbeitet und dort ein Bruttoentgelt von 1800 Euro bekommen. Dann bezog ich ALG I und nach Ablauf dessen seitdem ALG II. Während des laufenden Bezuges von ALG II hatte ich für einen Monat eine Beschäftigung mit einem Einkommen von 750 Euro brutto in einer berufsfremden Hilfstätigkeit. Was ist nun die Bemessungsgrundlage und wie wird es dann berechnet?

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

4
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Birgit S.,

bei der Berechnung des Übergangsgelds während der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben wird eine Vergleichsberechnung zwischen dem regelmäßig erzielten Arbeitsentgelts (Regelentgelt, höchstens jedoch das gemäß § 47 Sozialgesetzbuch IX berechnete Nettoentgelt, und dem aus 65 vom Hundert des auf ein Jahr bezogenen tariflichen oder ortsüblichen Arbeitsentgelt durchgeführt. Der jeweils höhere Wert ist für die Festsetzung des Übergangsgeldzahlbetrages maßgebend.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Birgit S.

bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Umschulung) wird das Übergangsgeld aus dem zuletzt abgerechneten Arbeitsentgelt berechnet. .Das zuletzt abgerechnete Arbeitsentgelt darf nicht länger als 3 Kalenderjahre zurückliegen (abgestellt auf den Beginn der Massnahme). Anschließend findet eine Vergleichsberechnung mit dem tariflichen oder ortsüblichen Arbeitsentgelt( 65%)statt.Während des Bezuges von ALG II wurde von Ihnen eine Beschäftigung ausgeübt, die bei Berechnung des Übergangsgeldes berücksichtigt wird , wenn nicht länger als drei Kalenderjahre ( abgestellt auf den Beginn der Maßnahme) zurückgelegt wurden.

Expertenantwort · 3Deutsche Rentenversicherung

Hallo Birgit S.,

laut Iherer Aussage waren Sie "während des laufenden Bezuges von ALG II hatte ich für einen Monat eine Beschäftigung mit einem Einkommen von 750 Euro brutto in einer berufsfremden Hilfstätigkeit. " Diese Beschäftigung wird bei der Berechnung des Übergangsgeldes zugrunde gelegt. Liegt diese Beschäftigung länger als 3 Kalenderjahre ( Beginn der Maßnahme)zurück, wird ausschließlich eine Berechnung des Übergangsgeldes aus dem derzeit geltenden tariflichen oder ortsüblichen Arbeitsentgelt ( 65%) erfolgen.

Expertenantwort · 4Deutsche Rentenversicherung

Hallo Birgit S.,

wenden Sie sich bitte zur Klärung Ihrer Fragen an die zuständige Sachbearbeitung, weil der Sachbearbeitung die vollständigen Unterlagen zur Berechnung des Übergangsgeldes vorliegen und daher konkrete Aussagen zur Berechnung treffen kann.

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5 Antworten

Birgit S.am 06.11.2014 | 15:26
Spielt es in meinem konkreten Fall eine Rolle, dass die Tätigkeit im Bezugsberuf bereits vor meiner Arbeitslosigkeit in 2010 war,also mehr als 3 Jahre zurück.
Birgit S.am 07.11.2014 | 11:09
Die letzte Beschäftigung ist aber mehr als drei Jahre her, ich war aktiv arbeitssuchend seitdem bekomme ich dann kein Übergangsgeld?
Birgit S.am 07.11.2014 | 12:19
Die Aushilfstätigkeit während des Bezuges von ALG II ist auch knapp über 3 Jahre her und war auch nur wenige Stunden täglich, also keineswegs Vollzeit. Von welchem Beruf wird denn dann die Berechnung nach dem derzeit erzielten Einkommen gemacht, nach einer zuletzt ausgeübten Aushilfstätigkeit als Hilfskraft, nach dem Bezugsberuf, in dem ich nicht mehr arbeiten kann und weswegen ich auch die Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben bekommen habe oder nach einem noch früheren erlernten Beruf, der aber nie ausgeübt wurde?
Birgit S.am 07.11.2014 | 12:57
die sachbearbeitiung in berlin ist nicht direkt zu erreichen trotz tagelanger versuche , sonst müsste ich hier nicht fragen.
W*lfgangam 07.11.2014 | 15:46
Hallo Birgit S. alternativ könnten Sie auch noch den Online-Chat der DRV nutzen: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Bund/de/Navigation/5_S… Klang hier bisher wenig bis gar nicht an, insofern kann Ihnen dazu niemand über Erfolgsaussichten berichten, vielleicht klappts ja. Gruß w. PS: wenn ich über die allgemeine Tel.Nr./Vermittlung gehe, habe ich eigentlich immer Kontakt erhalten, auch wenn schon mal nervige Minuten des Wartens erfolgten oder/und ein 2. Versuch notwendig war (030-865-0).
Deutsche Rentenversicherung
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