Hallo Petra,
Übergangsgeld erhalten Versicherte, die vom Rentenversicherungsträger eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben bewilligt bekommen.
Für die Feststellung des Übergangsgeldes wird eine Berechnungsgrundlage aus dem Ar-beitseinkommen, das den vor Beginn der Leistung für das letzte Kalenderjahr gezahlten Bei-trägen zugrunde liegt, sowie ein Vergleichsentgelt berechnet.
Für das Vergleichsentgelt wird das tarifliche oder ortsübliche Arbeitsentgelt bestimmt nach dem festgestellten Beruf, den Tätigkeitsmerkmalen und den Berufsjahren bzw. dem Lebensalter des Versicherten berücksichtigt.
Durch die Berücksichtigung des Vergleichsentgeltes wird stets ein Übergangsgeld gezahlt, das die gesundheitlichen Einschränkungen des Rehabilitanden angemessen berücksichtigt. Die Einkommensverhältnisse des Versicherten werden mit einer altersmäßig und beruflich vergleichbaren Person ohne Einschränkungen verglichen.
Ohne nähere Angaben und die Durchführung der konkreten Berechnung lässt sich nicht feststellen, aus welcher Grundlage (Berechnungsgrundlage oder Vergleichsentgelt) das Übergangsgeld gezahlt wird.
Bitte setzen Sie sich daher mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung.