Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin seit 2 Wochen arbeitsunfähig und in 16 Tagen beginnt eine Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben, die mir von der DRV bewilligt worden ist. So wie es aussieht, werde ich bis zu der Maßnahme zur TaA wieder gesund sein.
Nun stellt sich bei mir folgende Frage:
Wie wird in meinem Fall das Übergangsgeld während der Maßnahme zur TaA berechnet, wenn ich nahtlos bis zu Beginn der Maßnahme zur TaA arbeitsunfähig bin und erst mit Beginn der Maßnahme wieder gesund bin.
Ich bin seit vielen Jahren selbständig und habe Pflichtbeiträge zur DRV gezahlt.
Da ich selbständig bin, habe ich in den ersten 6 Wochen der Arbeitsunfähigkeit keinen Anspruch auf gesetzliches Krankengeld. Ich habe mich aber mit einem Wahltarif bei meiner Krankenkasse gegen dieses Risiko abgesichert und beziehe derzeit Krankengeld aus diesem Wahltarif.
Da ich im letzten Jahr wenig Einkommen aus selbständiger Arbeit erzielt habe, ich wurde zum Reha-Fall.... bin ich bis jetzt davon ausgegangen, dass sich mein Übergangsgeld während der Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben nach dem ortsüblichen Entgelt bemessen wird.
Ist diese Berechnung nach dem ortsüblichen Entgelt bei mir auch zutreffend, wenn Ende der Arbeitsunfähigkeit und Beginn der Maßnahme zur TaA nahtlos in einander übergehen?
Mit freundlichen Grüßen
Petra