Bezüglich Ihrer Anfrage zum Thema Übergangsgeld wird den Ausführungen von ??? zugestimmt.
Bezüglich Ihrer Zusatzfrage Verfahrensweise RPK empfehlen wir Ihnen sich entweder mit dem zuständigen Fachberater der Deutschen Rentenversicherung Bund bzw. mit der Servicestelle nach dem Sozialgesetzbuch 9 für Ihren Wohnort in Verbindung zu setzen, da für den weiteren Verlauf auch Ihre Belastbarkeit bzw. gesundheitl. Stabilität maßgebend ist.
Unter www.reha-servicestellen.de finden Sie die entsprechenden Stellen.
Den zuständigen Fachberater finden Sie unter www.deutsche-rentenversicherung-bund.de.