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Experten-Antwort

Berechnung Übergangsgeld

von Melle27.10.2013 | 19:23
2844 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich fange eine Teilhabe an und mein Überggangsgeld wurde mit 525 Euro berechnet. Ich kann das nicht nachvollziehen. Meine letzte Tätigkeit war freiberuflich als Dozentin, während der ich frewilig in die arbeitslosen Versicherun eingezahlt habe. Danach habe ich ALGI fiktiv berechnet bekommen (Akademiker 1160) Euro), danach war ich krank, Krankengeld, war genauso hoch, Nun ist mir nicht klar, warum mein Übergeldsgeld so niedrig ist. (Fließt dort meine akedemische Laufbahn nicht mit ein bzw, der orts´übliche Lohn dieser Tatigkeit? Berechner ist die Agentur. LG

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Melle,

die hohe Abweichung erscheint mir auch sehr merkwürdig. Die Berechnung kann ich jedoch leider nicht nachvollziehen. Wenden Sie sich bitte an die Agentur für Arbeit.

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6 Antworten

Schadeam 27.10.2013 | 23:07
Wenn Sie von der Agentur für Arbeit ÜG erhalten, verstehe ich nicht, weshalb Sie im Forum der Rentenversicherung nachfragen?
Benjiboam 28.10.2013 | 08:58
Hallo, ich glaube das der Thread hier eigentlich falsch ist, aber in dem anderen konnte ich nichts posten. Ich habe eine Frage zum Übergangsgeld. Meine Freundin macht eine Umschulung und hat jetzt die Möglichkeit noch eine Nebentätigkeit auszüben während der Umschulung, jetzt meine Frage in dem anderen Thread habe ich gelesen das es nicht ratsam ist dies seinem zuständigen Sachbearbeiter beim RVB mitzuteilen da dieser sonst die Vergütung auf das Übergangsgeld anrechnet. Ist dem so? Kann man das den überhaupt machen ohne das der RVB Wind davon bekommt? Ich wäre sehr froh wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte.
Benjiboam 28.10.2013 | 09:47
Dies steht in einem Thread hier im Forum!!! Dies war eine einfache Nachfrage, da dieser Post zudem noch von einem Administrator verfasst wurde. Auszug: von Nix RE: RE: Zusatzverdienst bei Übergangsgeld Grundsätzlich ist jedes Einkommen aus einer Nebentätigkeit auf das Übergangsgeld anzurechnen - auch aus einer geringfügigen Beschäftigung- kenne ich aus der PRaxis - entgegen den Ausführung der Expertin!!!! TIPP: Was der RV-Träger nicht weiss, macht ihn nicht heiss. Seien Sie so nett und teilen Sie Ihrem RV-Träger auf keinen Fall mit,dass Sie eine Nebenbeschäftigung mit Einkommen haben. Sonst muss er Ihnen jeden Cent auf Das ÜG anrechnen. Das bedeutet auch Mehrarbeit für Ihren Sachbearbeiter in der DRV. Er muss jeden Monat von Ihnen eine Lohnbescheinigung über die Nebentätigkeit anfordern und im nächsten MOnat das Nettoentgelt 1 zu 1 von Ihrem Übergangsgeld abziehen. Sie haben also durch die Nebentätigkeit keinen Vorteil, da das Geld voll vom Übergangsgeld abgezogen wird, wenn Sie nach Recht und Gesetz vorgehen und dem RV-Träger Ihren Nebenverdienst mitteilen. Tun Sie ihm also den Gefallen und teilen Sie ihm erst garnicht mit, dass Sie eine Nebenbeschäftigung haben. Dann wird Ihnen nichts abgezogen und Ihr Sachbearbeiter hat weniger Arbeit "mit Ihnen". https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… Dementsprechend finde ich ihre Antwort sehr unpassend.
Ilsiam 28.10.2013 | 09:35
Zitat von Benjibo anzeigenausblenden
Wollen Sie hier allen Ernstes Tipps zum Betrug erfragen. Dreister geht es wohl nicht mehr.
=//=am 28.10.2013 | 10:16
Die Antwort von @Ilsi ist absolut nicht unpassend! Denn jeder Rehabilitand ist VERPFLICHTET, dem RV-Träger die Aufnahme einer Beschäftigung während des Bezuges von Übergangsgeld mitzuteilen. Alles Andere ist und bleibt Betrug und Erschleichung von Sozialleistungen (wie zum Beispiel auch beim Bezug von ALG II). Soweit mir bekannt ist, gibt es auch beim Bezug von Übergangsgeld und gleichzeitiger Ausübung eines Minijobs einen "Freibetrag", wobei vom ÜG nichts abgezogen wird. Erkundigen Sie sich diesbezüglich bei der DRV.
Melleam 28.10.2013 | 20:34
Danke, Experte!
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