Mein Mann fängt im Oktober eine Umschulung an, da er aus gesundheitlichen Gründen in seinem alten Beruf - Krankenpflegehelfer - nicht mehr arbeiten kann. Er hat die vergangenen sechs Jahre kein Einkommen erzielt, da er erst in Elternzeit war und danach arbeitslos gemeldet war. Wie wird da die Höhe des Übergangsgeldes berechnet?
Das Übergangsgeld wird aus dem Tarifentgelt für Krankenpflegehelfer nach dem BAT berechnet.
Massgebend ist das Tarifentgelt, welches im Kalendermonat vor Beginn der Umschulung gültig ist. Es gilt der Tarifvertrag des Zweiges/Branche, der bei Ihrem Mann gültig war, als er noch gearbeitet hat in diesem Beruf.
65 % des täglichenTarifentgelts ermitteln.
(Oder monatliches Tarifentgelt dividert durch 30)
Davon 68%, wenn Sie keine Kinder unter 18 Jahren haben, sonst 75%
Ergebnis: kalendertägliches Übergangsgeld
multipliziert mal 30 Tage
= Monatliches Übergangsgeld
Einen schönen Sonntag!
Nix
Hallo miriam,
Übergangsgeld wird bei der von Ihnen geschilderten Fallkonstellation nach dem aktuellenTarifentgelt aus dem Vormonat vor Beginn der Umschulung, aus dem erlernten Beruf bzw. der bisher überwiegend ausgeübten Tätigkeit errechnet, daß sich ohne Berücksichtigung der bestehenden gesundheitlichen Einschränkungen, ergibt.