Hallo,
ich habe nach langem hin und her mit der RVA nun endlich die Genehmigung für die von mir gewünschte Fortbildung bekommen.
Aktuell arbeite ich in einem CallCenter um meine Versorgung sichern zu können.
Die Bezugstätigkeit für die Berechnung des Übergangsgeldes liegt nun inzwischen länger als drei Jahre zurück.
Wird meine jetzige Tätigkeit zu Grunde gelegt, wäre das finanziell für mich untragbar, da falle ich weit unter die Armutsgrenze.
Kann mir jemand sagen was in solchen Fällen als Berechnungsgrundlage genommen wird, oder wie der Lebensunterhalt zu sichern ist?
Vielen Dank schon mal für die Antworten.
Grüße H.S.