guten tag,
ich habe vom 23.3.-27.4.07 eine Reha gemacht.
um mein übergangsgeld zu berechnen habe ich mich in div.foren sachkundig gemacht.
anhand meines Bruttoverdienstes von1600€ (netto 1140/ einmalzahlung 800€),
werden 80% als Grundlage berechnet.dies wären dann 1280€.von diesem betrag habe ich dann 75% ( da ich 2 kinder habe ) berechnet, und bin auf 960€ mon.bzw. geteilt durch 30, einen tagessatz von 32€ gekommen(dieser entspricht auch dem tagessatz des krankengeldes der kk von 31,86). da die reha über 35 tage lief,komme ich auf einen betrag von 1120€.
auf nachfrage bei der lva teilte man mir mit , das ich für den reha zeitraum 913€ erhalten werde.dies wäre ja nur ein tagessatz von 26,08€.
habe ich mich bei der berechnung verrechnet oder etwas vergessen ?
oder stimmt die berechnung der lva nicht?
vielen dank im vorraus
mfg
andreas
Sie haben leider nicht geschrieben, ob Sie Monatslöhner oder Stundenlöhner sind. Bekommen Sie einen monatliches Festgehalt(Monatslöhner) oder erhalten Sie ein stundenzahlabhängiges Entgelt(Stundenlöhner). Sicher lässt sich hier nicht 100%ig eine Übergangsgeldberechnung vornehmen. Dafür müsste man Ihre Verdienstbescheinigung zur Berechnung von Übergangsgeld vorliegen haben.
Tatsache ist jedoch: Das Krankengeld beträgt 80% vom letzten Nettoentgelt, während das Übergangsgeld nur 75%(bei Kindern unter 18) beträgt.
Vielleicht hilft Ihnen das weiter.
Es handelt sich um ein Festgegehalt
Das Übergangsgeld wird vom Regelentgelt abgeleitet. Grundlage für das Regelentgelt ist das von dem Versicherten im letzten vor Beginn der Leistungen zur Teilhabe abgerechneten Entgeltzahlungszeitraum, mindestens während der letzten vier Wochen erzielte Entgelt. Für die Berechnung des Regelentgeltes ist der 360. Teil des einmalig gezahlten Arbeitsentgeltes, das in den letzten zwölf Kalendermonaten vor Beginn der Leistung zur Teilhabe oder Arbeitsunfähigkeit erzielt wurde, hinzuzurechnen. Das Übergangsgeld wird aus 80 Prozent des entgangenen regelmäßigen Entgelts (Regelentgelt) ermittelt, wobei das entgangene regelmäßige Nettoentgelt nicht überschritten werden darf. Bei dem so ermittelten Betrag handelt es sich um die Berechnungsgrundlage. Das Übergangsgeld beträgt bei einem Leistungsempfänger, der mindestens ein Kind im Sinne des EStG hat, 75 Prozent der Berechnungsgrundlage. Für weitere Erläuterungen können Sie sich auch gerne an eine Reha-Servicestelle in Ihre Nähe wenden.
@Experte:
ersteinmal vielen dank für die rasche antwort.leider habe ich bereits 3 reha service beratungsstellen angerufen.diese können mir bezüglich der berechnung des übergangsgeld nicht weiterhelfen.deshalb habe ich es hier im forum versucht.die frage war ja ob ich bei der berechnung einen fehler gemacht habe.
mfg
apo
Wenn Sie vor der Reha den gesamten März Krankengeld bezogen haben, bekommen Sie den 31.03. kein Übergangsgeld. Kranken- und Übergangsgeld wird bei vollen Monaten für 30 Tage gezahlt. Das gilt auch bei einem Leistungsartenwechsel, wie bei Ihnen.