ich werde im Januar zum 2. mal eine berufl. Umschulung über die DRV machen.
Die erste war von 2004 bis 2005 - und mein Übergangsgeld also auf der Berechnungsgrundlage meines letzten Lohnes 2003.
Ich habe dazwischen nicht gearbeitet und so liegt dieser letzte Lohn ja schon mehr als drei Jahre zurück und normalerweise würde dann ja das Ü-geld auf der Grundlage des tariflichen,ortsüblichen Entgeltes berechnet.
Nun hat sich ja auf dem Arbeitsmarkt einiges getan-und mein damaliger Lohn ist höher als der, den ich jetzt bekommen würde.
Außerdem ist diese 2. Umschulung die, die zu Anfang abgelehnt wurde und ich habe sie über eine Sozialgerichtsklage erstritten.
Wie groß sind da meine Chancen, das damalige, höhere Übergangsgeld zu bekommen?
Lange komplizierte Geschichte, aber vielleicht gibt es Expertentipps dazu !!