Liebes Experten Team,
nach längerer Krankheit habe ich, nach Aussteuerung aus dem Krankengeldbezug, Zwischen-Übergangsgeld erhalten.
Ich bin durchgehend krank geschrieben gewesen (seit 09/2015) bis zum Beginn der LTA und habe durchgehend Krankengeld bzw. Zwischen-Übergangsgeld erhalten. Die Berechnungsgrundlage war immer mein letztes Arbeitsentgelt vor Erkrankung.
Da in 10/2018 meine LTA begonnen hat, wurde nun mein Übergangsgeld neu berechnet, da der Bemessungszeitraum mehr als 3 Jahre zurück liegt. Die Regelung der Kontinuität findet laut erhaltenem Bescheid keine Anwendung.
Mein Übergangsgeld wurde nun aus einer Zuordnung in Qualifizierungsgruppen berechnet. Das Ergebnis sieht nun so aus, dass ich über die Hälfte weniger als das bisherige Zwischen-Übergangsgeld erhalten soll und somit unter Hartz IV Niveau eingestuft wurde.
Kann dies soweit korrekt sein? Eine solche Abstufung schockiert mich gerade sehr. Soweit ich die 3-Jahres Regelung verstanden habe, muss bei Anwendung dieser doch der letzte Arbeitgeber befragt werden um zu klären, welches Gehalt ich ohne meine Erkrankung erhalten hätte?
Ich bin hier gerade leider sehr verzweifelt da dieser Bescheid mich nun nötigt, meinen Lebensunterhalt über das Job-Center sichern zu lassen und alles damit verbundene die aktuelle LTA gefährdet.
Vielen Dank!