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Berechnung Übergangsgeld bei 2 Arbeitgeber?!?

von mrymen23.03.2008 | 13:38
1246 Ansichten
3 Antworten

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Hallo. Ich werde nach Lohnfortzahlung des Arbeitgebers nach 6 Wochen erstmals direkt ins Übergangsgeld fallen. Muß auf Reha für 6 Wochen! Davon erhalte ich 5 Wochen Übergangsgeld. (1 Woche noch Lohnfortzahlung). jetzt fülle ich und mein Arbeitgeber die Unterlagen aus. Ich hatte die letzten 12 Monate 2 "zusatzeinnahmen" wie Weihnachtsgeld (jetziger AG) und Urlaubsgeld (AG davor). Nun trägt ja mein jetziger AG das Weihnachtsgeld ein! Aber wer trägt das Urlaubsgeld ein??? Da ich die Unterlagen (Formular A+B) direkt zur Krankenkasse (Formular C) schicke, könnte ich meine Gehaltsabrechung über das Urlaubsgeld dazulegen! Somit müßte doch auch das Urlaubsgeld berücksichtigt werden! Danke mrymen

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 25.03.2008 | 12:36

Hallo mrymen,

es ist richtig, das Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld der vergangenen 12 Monate bei der Berechnung des Übergangsgeldes berücksichtigt werden.

Ich empfehle Ihnen nun in Ihrem Falle eine der folgenden Möglichkeiten, um Ihrer Rentenversicherung mitzuteilen, dass Sie innerhalb des letzten 12-Monats-Zeitraumes bei Ihrem vorigen Arbeitgeber auch noch Urlaubsgeld erhalten haben:

Entweder Sie gehen mit dem entsprechenden Formular, nachdem Ihr jetziger Arbeitgeber seine Angaben gemacht, noch zu Ihrem alten Arbeitgeber, damit dieser seine Angaben in diesem Formular ergänzt.

Oder Sie weisen in einem kurzen Begleitschreiben Ihre Deutsche Rentenversicherung darauf hin, dass Sie in den letzten 12 Monaten auch noch Urlaubsgeld von Ihrem früheren Arbeitgeber hatten, und fügen Ihrem Begleitschreiben entweder die entsprechende Lohnbescheinigung, in welcher das Urlaubsgeld abgerechnet wurde, oder eine extra ausgestellte formlose Bescheinigung Ihres früheren Arbeitgebers bei, in welcher die Höhe des Urlaubsgeldes sowie der Zeitpunkt der Auszahlung aufgeführt ist.

2 Antworten

Schadeam 24.03.2008 | 08:30
wenn Ihre Anfrage vom Karfreitag noch nicht beantwortet ist, bringt es nichts die Frage am Ostersonntag nochmals einzustellen. Auch für die Experten ist Ostern. Am Dienstag oder Mittwoch erhalten Sie sicherlich Antwort.
Nixam 25.03.2008 | 07:13
Es ist heute der 25.03.2008 und ich antworte Ihnen ...noch als Osterhase verkleidet, nachdem ich alle Ostereier gut versteckt habe: Legen Sie alle relevanten Unterlagen Ihrem RV-Träger vor. Er wird sich auch telefonisch mit Ihrem Arbeitgeber - Lohnbüro - in Verbindung setzen und die fehlenden Angaben zu Urlaubsgeld etc. mit ihm telefonisch klären und Ihnen Ihr Übergangsgeld korrekt auszahlen. Machen Sie sich keine Sorgen. Ihr Sachbearbeiter ermittelt auch ausserhalb der ihm schriftlich vorliegenden Angaben des Arbeitgebers. Nix
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