Berechnung Übergangsgeld bei LTA

von
XY

Hallo Ihr Experten!

Ich habe eine Frage zur Berechnung des Übergangsgeldes.
Ich bin noch im 3 Jährigen Bemessungszeitraum, somit wird ja noch mein Gehalt meines letztes Jobs zur Berechnung genutzt. Nehmen wir mal folgendes an:
Juni volles Gehalt
Juli volles Gehalt aber ab 10.07. Krankgeschrieben
August anteiliges Gehalt bzw Entgeldfortzahlung und dann Krankengeld Bezug. Also keine 4 Wochen Gehalt erhalten. Und auf Grund langwieriger Krankheit komplett raus aus dem Job.
Welcher Monat gilt jetzt für die Berechnung? Es heißt ja "vor Arbeitsunfähigkeit". Also der Juni? Laut DRV will man den letzten Monat August nehmen, wenn auch nicht für genau 4 Wochen gezahlt wurde und dann noch Zitat: "mal schauen..vielleicht nimmt man zur Berechnung noch bisschen aus Juli.."
Laut der neuen Satzung verstehe ich, dass der Juni genommen werden muss.

Danke und Grüße!

Experten-Antwort

Hallo XY,

zur konkreten Festlegung des letzten erzielten Gehaltes und damit die Festlegung des Bemessungszeitraumes für das Übergangsgeld kommt es auf den Beginn der Reha-Maßnahme und dem damit verbundenen 3-Jahreszeitraumes an. Da wir diese Daten nicht vorliegen haben, setzen Sie sich bitte erneut mit Ihrer Reha-Sachbearbeitung in Verbindung und lassen Ihren Sachverhalt, ggf. anhand des u.a. Beispiels, nochmals prüfen.

Voraussetzungen: Vergleichsberechnung (Absatz 1 Nummer 1)
Drei-Jahreszeitraum bei Anwendung des § 69 SGB IX beziehungsweise Arbeitsunfähigkeit

Beispiel:

Versicherungspflichtige Beschäftigung und anschließende Entgeltfortzahlung bis

28.10.2015

Arbeitsunfähigkeit bis zum Beginn der Leistung zur Teilhabe seit

25.09.2015

Beginn der Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben

17.09.2018

Lösung:

Der Drei-Jahreszeitraum bemisst sich vom 17.09.2015 bis 16.09.2018. Da die Arbeitsunfähigkeit ununterbrochen bis zum Beginn der Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben andauerte, liegt der Bemessungszeitraum (August 2015) vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Da der letzte Tag des Bemessungszeitraumes (31.08.2015) außerhalb der Drei-Jahresfrist liegt, ist die Berechnungsgrundlage ausschließlich aus dem fiktiven Arbeitsentgelt gemäß § 68 SGB IX zu ermitteln.

von
XY

Hallo und danke für die Antwort!

Die 4 Sachbearbeiter, die ich in kontaktiere, sagen mir etwas anderes.

Ich brauche bitte nicht anhand eines Beispiels sondern konkret bei meinem Fall, daher sende ich Ihnen mal die Daten.

DEZEMBER 2015 4 Wochen Gehaltsabrechnung

JANUAR 2015 4 WOCHEN Gehaltsabrechnung

FEBRUAR 2015 4 Wochen Gehaltabrechnung und Arbeitsunfaehig ab 09.02.15

MÄRZ 2015 Entgeldfortzahlung und Krankengeldbezug.

April Krankengeld

LTA Start ab 15.01.18 ( leider hat die DRV über 20 Monate gebraucht, einen Entscheidung zu treffen).

Welcher Monat wird nun zur Berechnung genutzt?

Danke und Grüße

Experten-Antwort

Zitiert von: XY
Hallo und danke für die Antwort!

Die 4 Sachbearbeiter, die ich in kontaktiere, sagen mir etwas anderes.

Ich brauche bitte nicht anhand eines Beispiels sondern konkret bei meinem Fall, daher sende ich Ihnen mal die Daten.

DEZEMBER 2015 4 Wochen Gehaltsabrechnung

JANUAR 2015 4 WOCHEN Gehaltsabrechnung

FEBRUAR 2015 4 Wochen Gehaltabrechnung und Arbeitsunfaehig ab 09.02.15

MÄRZ 2015 Entgeldfortzahlung und Krankengeldbezug.

April Krankengeld

LTA Start ab 15.01.18 ( leider hat die DRV über 20 Monate gebraucht, einen Entscheidung zu treffen).

Welcher Monat wird nun zur Berechnung genutzt?

Danke und Grüße

Experten-Antwort

Hallo XY,

wir können in diesem Forum keine Entscheidung treffen oder revidieren. Wir haben keinen Zugang zu Ihrer Reha-Akte und können Ihren persönlichen Sachverhalt daher nicht überprüfen und klären.
Wir empfehlen nochmals eine Rücksprache mit Ihrem Sachbearbeiter. Ggf. legen Sie Widerspruch gegen die Entscheidung/den Bescheid zur Bemessung des Übergangsgeldes ein.

Interessante Themen

Altersvorsorge 

Berufsunfähigkeit absichern: Es geht auch günstiger

Eine Versicherung gegen Berufsunfähigkeit (BU) ist wichtig, aber oft teuer. Fünf Tipps, wie Sie die Kosten sinnvoll im Rahmen halten.

Altersvorsorge 

Versicherungen optimieren in 7 Schritten

Jeder Bürger hat im Durchschnitt sechs private Versicherungen. Doch oft sind die Verträge nicht mehr zeitgemäß.

Soziales 

Rentenfreibetrag bei Wohngeld oder Grundsicherung nutzen

Viele Menschen mit kleinen Renten haben Anspruch auf einen Freibetrag, ohne davon zu wissen. Was genau der Freibetrag bringt und wie Sie ihn nutzen.

Altersvorsorge 

Lebensversicherung: Was ist meine Police wert?

Wer seine Lebensversicherung vorzeitig kündigt, erhält den Rückkaufswert ausgezahlt. Doch was ist der Rückkaufswert und wie kommt er zustande?

Altersvorsorge 

Berufsunfähigkeit: Mit Teilzeit im Nachteil?

Private BU-Versicherungen zahlen bei einem Grad der Berufsunfähigkeit von 50 Prozent. Was heißt das für Teilzeitkräfte?