Hallo Ihr Experten!
Ich habe eine Frage zur Berechnung des Übergangsgeldes.
Ich bin noch im 3 Jährigen Bemessungszeitraum, somit wird ja noch mein Gehalt meines letztes Jobs zur Berechnung genutzt. Nehmen wir mal folgendes an:
Juni volles Gehalt
Juli volles Gehalt aber ab 10.07. Krankgeschrieben
August anteiliges Gehalt bzw Entgeldfortzahlung und dann Krankengeld Bezug. Also keine 4 Wochen Gehalt erhalten. Und auf Grund langwieriger Krankheit komplett raus aus dem Job.
Welcher Monat gilt jetzt für die Berechnung? Es heißt ja "vor Arbeitsunfähigkeit". Also der Juni? Laut DRV will man den letzten Monat August nehmen, wenn auch nicht für genau 4 Wochen gezahlt wurde und dann noch Zitat: "mal schauen..vielleicht nimmt man zur Berechnung noch bisschen aus Juli.."
Laut der neuen Satzung verstehe ich, dass der Juni genommen werden muss.
Danke und Grüße!