Wird das Übergangsgeld immer vom letzten Gehalt berechnet, auch wenn man dort nur 2 Wochen arbeiten konnte und dann krank wurde und die Kündigung bekam, aber wenn das vorherige Gehalt wesentlich höher war?
Mtl. Bruttogehalt vor der langen Krankheit = 4.200 €
Danach 6 Wochen lang Lohnfortzahlung + 72 Wochen lang 2.500 € Krankengeld.
Nach der Aussteuerung mtl. 1.500 € ALG1, da ich mich dem Arbeitsmarkt "im Rahmen meines Restvermögens" zur Verfügung gestellt habe.
Dann Annahme einer viel schlechter bezahlten Stelle mit nur 2.800 € Bruttogehalt, die ich wegen einer neuen Krankheit nur 2 Wochen lang ausüben konnte und dann auch die Kündigung erhielt. Da die Krankenkasse das Krankengeld verweigert, mußte ich erneut ALG1 beantragen, was jetzt in derselben Höhe wie zuvor gewährt wird.
Eine berufliche Reha, die ich bereits 2020 beantragt hatte, wurde auch am Sozialgericht abgelehnt, doch ich sollte jetzt eine medizinische ambulante Reha beantragen, die aktuell sinnvoller ist als eine berufliche Reha, die ich jedoch im Anschluß nochmals beantragen kann.
Wenn das Übergangsgeld vom letzten Gehalt berechnet wird, beträgt es weniger als das ALG1!!!! Kann das sein oder wird da auch das frühere Gehalt zugrunde gelegt?
Vielen Dank!