Hallo User Reha19,
als Übergangsgeld ist der Betrag zu gewähren, der unmittelbar vor Beginn der Leistung/Arbeitsunfähigkeit bezahlt wird. Da, nach Ihren Angaben, das Übergangsgeld niedriger ist, als die zuvor gezahlten Leistungen, sollten Sie sich schnellstmöglich mit dem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen.
Bitte kontrollieren Sie vorher Ihren Übergangsgeldbescheid mit den entsprechenden Berechnungen.