Hallo "eddi",
wie hier schon richtig festgestellt wurde hat die Steuerklasse Auswirkungen auf die ÜG-Höhe.
Die kritische Frage, ob ein Steuerklassenwechsel "nur" für die ÜG-Berechnung sinnvoll ist wurde ebenfalls gestellt. Hier gilt es zu bedenken, dass der andere Partner in die entsprechend ungünstigere Steuerklasse wechseln muss.
Konkret zu Ihrer Problematik kann ich Ihnen keine Auskunft geben, da mir nicht alle Einzelheiten Ihres Sachverhaltes bekannt sind.
Nach Ihrer Schilderung beziehen Sie Krankengeld (und dies ggf. auch bis zum Beginn einer LTA-Maßnahme). In solchen Fällen des durchgehenden Leistungsbezuges werden wir vermutlich auf die Berechnungsgrundlagen der Krankengeldberechnung zurückgreifen.
Ich empfehle Ihnen ggf. eine konkrete Anfrage an Ihren zuständigen Rententräger um belastbare und verbindliche Aussagen (alles andere scheint nicht zielführend) zu Ihrem konkreten Fall zu bekommen.
Ebenfalls sollte die Rücksprache mit einem Steuerfachmann (Steuerberater o.ä.) gesucht werden, da der andere Partner in eine "ungünstigere" Steuerklasse wechseln müsste.