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Experten-Antwort

Berechnung Übergangsgeld nach Rente

von Karin16.12.2013 | 10:49
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Hallo, ich hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen. Und zwar geht es um die Berechnung des Übergangsgeldes (TLA). Ich habe dazu diesen etwas älteren Beitrag gefunden: "Das Übergangsgeld wird aus dem aktuellen Tarifentgelt Ihrer letzten Beschäftigung berechnet. Beispiel: BruttoJahres-Tarifentgelt Davon 65% = Betrag X=65% dividiert durch 360 Tage/Jahr = kalendertägliches Tarifentgelt Haben Sie Kinder unter 18 Jahren = Kürzung auf 75% sonst Kürzung auf 68% Das Ergebnis ist das kalendertägliche Übergangsgeld multipliziert mal 30 Tage/Monat = MOnatliches Übergangsgeld. Das alles gilt, wenn Sie in den den letzten 3 Jahren nicht gearbeitet haben" (Beitrag von "Nix" aus 2009) Sofern das noch aktuell ist, bleiben zwei Fragen bei mir offen: 1. Verstehe ich das richtig, dass wenn man keine Kinder hat, das kalendertägliche Tarifentgelt auf 68% gekürzt wird. Beispiel: Kalendertägliches Tarifentgelt = 100€, davon 68% = 68€ und diese 68€ mal 30 Tage um das Übergangsgeld für einen Monat zu berechnen? 2. Gilt diese Regelung auch, wenn man die letzten drei Jahre nicht gearbeitet hat und zuletzt Erwerbsminderungsrente bezogen hat? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Vorab vielen Dank. Grüße Karin

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4 Antworten

Sachbearbeiter DRV Bereich Rehaam 16.12.2013 | 12:05
Hallo Karin, Ihre Rechnung ist so nicht ganz richtig. Die Berechnungsgrundlage beträgt 65 % der tariflichen Regelung. Ihr Beispiel: tariflicher Lohn: 100 € davon 65%: 65 € Übergangsgeld bei keinem berücksichtigungsfähigen Kind: 68 % --> 44,20 € In Ihrem Fall wird (wenn Sie lediglich Rente in den letzten Jahren bezogen haben) die tarifliche Regelung Ihrer letzten versicherungspflichtigen Beschäftigung maßgebend sein.
Karinam 16.12.2013 | 17:10
Hallo noch einmal "Sachbearbeiter DRV Bereich Reha": Danke für die Antwort. Wahrscheinlich habe ich mich etwas blöd ausgedrückt. Ich hatte den Schritt mit den 65% schon gedanklich hinter mir. Der Betrag von 100€ ist das Ergebnis von 65% des Jahresbruttos durch 360 Tage. Davon dann 68%, also 68€ tägliches Übergangsgeld. So wäre es aber dann richtig, oder? "Experte/-in": Heißt ihre Antwort, dass die Berechnung von "Sachbearbeiter DRV Bereich Reha" Ihrer Meinung nach falsch ist? Ich hatte die Frage hier gestellt, um mir genau diesen Weg (erst einmal) zu sparen, aber schon einmal ungefähr zu wissen, was da finanziell auf mich zukommt. Vielen Dank noch einmal. Grüße Karin
Sachbearbeiter DRV Bereich Rehaam 17.12.2013 | 11:04
Hallo Karin, wenn Sie den Schritt schon vorher gemacht haben (100€ sind bereits 65% des Tarifs) dann ist Ihre Annahme richtig. Nachlesen können Sie das im § 48 SGB IX. Die Antwort des Experten - Sie sollen sich mit dem Rehafachberater in Verbindung setzen - ist nicht unbedingt ratsam. Der Rehafachberater ist nicht für die Übergangsgeldberechnung zuständig, sondern vielmehr die Leistungsabteilung.
Karinam 18.12.2013 | 11:58
Super, vielen Dank für die Hilfe.
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