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Experten-Antwort

Berechnung Übergangsgeld/ Nachfrage auf Antwort von Nix

von SW03.03.2013 | 16:27
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2 Antworten

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[quote="Nix"] Ihre Sorgen sind absolut unbegründet. Nach der Reha wird ein Entlassungsbericht erstellt. Die Übersendung an den RV-Träger kann bis zu 3 Wochen dauern. Anschließend legt der Sachbearbeiter den Vorgang dem Ärztlichen Dienst der DRV vor. Dieser beurteilt den Entlassungsbericht und schlägt berufsfördernde Leistungen vor. Erst danach wird der Vorgang dem Sachbearbeiter wieder zurückgesandt. Dieser legt den Aktenvorgang dem Fachberater für Rehabilitation vor. Dieser hat eine Menge Akten von Versicherten die alle zu einem Beratungsgespräch eingeladen werden müssen, damit über möglichkeiten der berufsfördernden Leistungen gesprochen wird. Das kann dann schonmal bis zu 2 Monaten dauern, die Ihr Aktenvorgang beim Fachberater vorliegt, bis SIE endlich einen Brief mit der Einladung zu einem Gespräch erhalten. Da hilft nur eins: Immer mal anrufen in der Sachbearbeitung und nachfragen, wo der Vorgang im Moment vorliegt. Das beschleunigt nicht das Verfahren aber beruhigt bei dem einen oder anderen Versicherten die Nerven. Viele Grüsse und einen schönen Sonntag! Nix
Was ist denn wenn man wegen der langen Bearbeitungszeit ins ALG 2 rutscht? Nach was wird dann das Übergangsgeld berechnet? Ich bekomme noch bis ende Mai ALG 1. Bis dahin wollte ich aber nicht noch warten bis ich mal was machen kann. Mein Sachbearbeiter von der Agentur sagt mir erst das ich meinen Beruf nicht mehr ausüben kann und das erstmal getestet werden muss was noch geht. Habe ein kaputtes Knie, schmerzhafte Bewegungseinschränkungen der rechten Schulter, chronische Schmerzstörung und psychische Probleme. Mein SB von der Agentur schlug mir dann vor das ich mir unterschiedliche Träger ansehen soll. Das tat ich und teilte meine Entscheidung über einen Träger mit. Diese Maßnahme ist wie für mich wie gemacht. Obwohl der SB wusste was ich mir für Einrichtungen ansehe, wurde vorab besprochen, lehnt er nun die Kostenzusage ab, was er mit der Bearbeitung der DRV begründete.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Höhe des Übergangsgeldes bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben richtet sich zum einen nach den letzten Arbeitseinkünften beziehungsweise den letzten Beitragszahlungen zur gesetzlichen Rentenversicherung; zum anderen nach einem fiktiven Arbeitsentgelt einer altersmäßig und beruflich vergleichbaren Person, die nicht behindert ist.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

???am 03.03.2013 | 17:52
Bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben wird das Übergangsgeld aus dem letzten Verdienst errechnet. Außerdem wird noch eine Vergleichsberechnung mit dem Tariflohn durchgeführt. Ein vor der Maßnahme bezogenes Alg II beeinflusst die Höhe des Übergangsgeldes nicht.
Deutsche Rentenversicherung
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