Sehr geehrte Damen und Herren,
leider bin auch von einer Erwerbsunfähigkeit betroffen und gehe in die Umschulung. Meine Frage, ich bin gelernter Dachdecker und mein zuletzt ausgeübter Beruf (auch lt. Arbeitsvertrag) war auch Dachdecker, jedoch in einer Firma die Solaranlagen installiert.
Welcher Tariflohn wird nun zur Vergleichsberechnung herangezogen, der des ausgeübten Berufes (Dachdecker) oder die Tarifzugehörigkeit des Betriebes (Elektrohandwerk) ? Die Frage ist interessant, weil ja beim 2.Fall ne Putzfrau nach Tariflohn Drucker berechnet werden könnte (was für die Putzfrau sicherlich richtig gut wäre)