Obwohl Sie nicht nach Tarif bezahlt werden, wird zur Berechnung des Übergangsgeldes grundsätzlich der Tariflohn zugrunde gelegt. Alles weitere erfahren Sie über Ihren Reha-Fachberater.
Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenAlle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert
Obwohl Sie nicht nach Tarif bezahlt werden, wird zur Berechnung des Übergangsgeldes grundsätzlich der Tariflohn zugrunde gelegt. Alles weitere erfahren Sie über Ihren Reha-Fachberater.
Guten Morgen Physio123,
grundsätzlich wird der Tariflohn zugrunde gelegt, auch dann, wenn die Bezahlung nicht nach Tariflohn erfolgte. In Ihrem Fall gilt der Tariflohn jedoch nur für den öffentlichen Dienst. Ich schließe daraus, dass es keinen Tarifvertrag für "freie" Physiotherapeuten gibt. Insofern kann man hier im Forum jetzt nicht so absolut sagen, dass der Tarifvertrag für Physiotherapeuten im öffentlichen Dienst auch auf Sie anzuwenden ist. Hier ist eine Würdigung des Einzelfalls erforderlich. Es kann gut sein, dass der bestehende Tarifvertrag im öffentlichen Dienst vergleichsweise auch für die Berechnung Ihres Übergangsgeldes herangezogen werden kann. Deshalb nochmal die Aufforderung, sich an Ihren zuständigen Reha-Fachberater zu wenden.
Viel Erfolg bei Ihrer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben wünscht
Ihr Experte
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.