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Berechnung Übergangsgeld Umschulung

von Ela28.05.2010 | 16:42
1721 Ansichten
3 Antworten

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Hallo Zusammen, ich habe schon einige nützliche Informationen über die Berechnung für Ü-geld während einer Umschulung gefunden. Habe jedoch zu meinem Fall ein paar Fragen. Ich habe in der Hotellerie gearbeitet und dadurch regelmässig Feiertags/Sonntagszuschläge bekommen. Dann wurde ich operiert und bin nun nach zwei Jahren an einer Umschulung dran. Bei der Berechnung meines Ü-geldes wurde immer gesagt. Es ist vom letzten NETTOarbeitsentgelt was ohne die körperliche Einschränkung zu erwirtschaften möglich gewesen wäre auszugehen. Dieses war bei mir jedoch nicht der Fall. Es wurde lediglich der Grundlohn genommen. Bei einem Widerspruch sagte mir die Bearbeiterin, dass sie keine Vergleichsrechnung machen könne, da es keinen üblichen Tarif für meine Arbeit gebe. Mein Arbeitgeber ist auch an keinen Tarifvertrag gebunden. Was zählt denn nun? Ich habe momentan ca 50% von meinem vorherigen Nettoarbeitsentgelt. Kann mir jemand vielleicht ein paar Hinweise auch Paragraphen nennen worauf ich mich berufen kann? Ein Berater (online Chat) bei der DRV Bund hat gesagt Feiertags/Sonntagszuschläge müssten mit in die Berechnung hineinfließen. In Berlin konnte mir telefonisch sonst niemand weiter helfen. Wäre euch super dankbar über einen Rat. Ela P.s Wie sieht es aus, wenn man in dem Monat für die Berechnung drei Wochen im Urlaub war? Es wird doch immer geschrieben es wird der letzte Monat in dem man voll gearbeitet hat zur Berechnung genommen??

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 31.05.2010 | 08:41

Siehe Beitrag von "???". Sie sollten bei der Sachbearbeitung nachfragen!

2 Antworten

???am 29.05.2010 | 11:50
Als erster Anhaltspunkt: http://wirtschaft.t-online.de/tarifspiegel-hotel-und-gaststaette… Sie können auch die für Sie zuständige Gewerkschaft kontaktieren, und sich den üblichen Tariflohn bestätigen lassen. Aber an sich ist das die Aufgabe Ihres Sachbearbeiters. Im übrigen: Sollte im Einzelfall tatsächlich kein tariflicher Lohn existieren, ist eine Berechnung mit dem ortsüblichen Lohn vorzunehmen. Ein Vergleich hat somit immer zu erfolgen.
Elaam 31.05.2010 | 16:13
Da ich morgen gleich meine Umschulung anfangen kann, werde ich das dann unverzüglich tun. Vielen Dank an alle und noch eine schöne Woche. Ela
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