Ich hoffe mir kann hier jemand helfen....
ich habe vor einem Jahr eine LTA genehmigt bekommen in Form von Zuschüssen zum Gehalt.
Das ist im Zuge einer Umsetzung gewesen. D.h. ich konnte in meinem ursprünglichen Beruf bei meinem Arbeitgeber nicht mehr arbeiten aus gesundheitlichen Gründen. Mir wurde also eine andere Stelle zugeteilt. Hier habei ich dann ca. 3 Monate gearbeitet, Diese Stelle konnte ich gesundheitlich nicht leisten und bin bis heute krank geschrieben. Nun soll ich eine Umschulung machen. Hierzu wird das Übergangsgeld berechnet. Lt. meines Rehaberaters ist hier die Grundlage der Beruf welchen ich vor der Umsetzung getätigt habe maßgebend. Hier habe ich schlechter verdient! Ich erhalte Krankengeld auf die letzte Stelle, welche höher bezahlt wurde. Ich habe auch einen Arbeitsvertrag für diese neue Stelle bekommen. Desweiteren ist wichtig zu erwähnen das ich bei beiden Stellen Teilzeit gearbeitet habe.
Lt. mündlicher Aussage des Rehaberaters wird aber eine Vollzeitbeschäftigung als Grundlage genommen. Da die Umschulung ja auch vollschichtig ist, die Begründung vom Berater. Diese Aussage habe ich aber nur mündlich erhalten.
Welcher Beruf/ Stelle wird nun als Berechnungsgrundlage genommen?
Vielen dank im voraus, ich bin dankbar für jede Aussage. Da ich von dem Rehaberater schlecht, bis garnicht informiert werde.
Beim Übergangsgeld während LTA werden immer 2 Berechnungen gemacht.
Bei der ersten wird das Übergangsgeld aus dem letzten, tatsächlich bezogenen Entgelt berechnet, also bei Ihnen aus der besser bezahlten Arbeit. Beziehen Sie bis zu der Maßnahme Krankengeld. wird die DRV die Berechnungsgrundlagen der Krankenkasse übernehmen.
Bei der 2. wird der Tariflohn (Vollzeit) für die Tätigkeit zu Grunde gelegt, die ohne die Erkrankung ausgeübt worden wäre. Das ist nach Ihrer Schilderung die schlechter bezahlte Arbeit, da die Umsetzung ja nur aufgrund der bereits bestehenden gesundheitlichen Probleme erfolgte.
Der höhere Betrag wird gezahlt.
Im Regelfall ist bei Teilzeitbeschäftigten das Übergangsgeld aus dem Tariflohn höher, von daher wird Ihr Reha-Fachberater Ihnen vor allem diese Berechnung erläutert haben.
Hallo Thea,
es wird eine Vergleichsberechnung gemacht.
Das Entgelt aus der tats. Beschäftigung ist in Ihrem Fall bei einer Teilzeitbeschäftigung ohne Bedeutung. Daher steht die Frage des Tariflohns aus der prägenden Tätigkeit im Raum und die Frage kann aus dem Entgelt nach der Umsetzung ein LTA-Übergangsgeld berechnet werden?
Dies ist m.E. nicht ganz eindeutig und hängt von den Umständen im Einzelfall ab, wie z.B. medizinische Gründe (Konnte erwartet werden, dass die neue Beschäftigung gesundheitl. geeignet ist, Sie auf Dauer wiedereinzugliedern), die hier nicht beantwortet werden können.
Freundliche Grüße
Hallo Expertenteam,
leider werde ich aus Ihrer Formulierung nicht schlau!?
Die Experten können/wollen Ihnen keine konkrete Antwort geben.
Zu Ihrer Information noch ein Auszug der Arbeitsanweisung der DRV:
"Bei der Ermittlung des fiktiven Arbeitsentgelts ist von der Beschäftigung oder Tätigkeit auszugehen, die der Versicherte nach seinen beruflichen Fähigkeiten und seinem Lebensalter ohne die Behinderung an seinem Wohnort oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ausgeübt hätte. In der Regel ist dies die Beschäftigung oder Tätigkeit, die der Versicherte zuletzt vor Eintritt der Behinderung ausgeübt hat. Eine Beschäftigung, die der Versicherte nur wegen seiner Behinderung ausüben konnte, wird nicht berücksichtigt. Entscheidend sind die Tätigkeitsmerkmale, die für den Versicherten unter Berücksichtigung seiner beruflichen Fähigkeiten und seines Alters ohne die Behinderung in Betracht kommen. Ein späterer möglicher beruflicher Aufstieg ist nicht zu berücksichtigen."
http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB9_48R3.2&a=true