Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Berechnung von Ausland zeiten

von Henry04.09.2018 | 12:40
222 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo , ich habe in Polen 8 Jahre Arbeitszeit ,die sind mir zu Rente (ich meine)berechnet. Nach dem Rückkehr nach Polen wird diese teil von meine Rente in Euro abgezogen und nach Polnische recht in Zloty berechnet ?

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ich muß mich Fastrentner anschließen: auf Basis Ihrer minimalen Informationen können wir Ihnen keine Auskunft geben.

Geben Sie daher bitte an, ob die polnischen Zeiten

- nach dem Deutsch-polnischen Sozialversicherungsabkommen von 1975 in der deutschen Rente angerechnet sind (Zuzug von Polen nach Deutschland vor 01.01.1991 und seither ununterbrochener Wohnsitz in Deutschland) oder

- nach dem Fremdrentengesetz in der deutschen Rente angerechnet sind (Sie müßten dann als Vertriebener im Besitz eines Bundesvertriebenenausweises oder einer Spätaussiedlerbescheinigung sein) oder

- nach den Regelungen des EU-Rechts (oder ggfs. des deutsch-polnischen Sozialversicherungsabkommens von 1990) für die Prüfung der Wartezeit und der besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen in der deutschen Rente berücksichtigt wurden.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Die Zahlung einer Rente, in der polnische Zeiten nach dem DPSVA 1975 enthalten sind, ist nur so lange möglich, solange der Rentenberechtigte in Deutschland wohnt.

Bei einem Verzug in ein anderes Land wird die Rente ohne die polnischen Zeiten neu berechnet.

Inwieweit in Ihrem Fall die Anrechnung der polnischen Zeiten nach dem Fremdrentengesetz möglich ist (diese können innerhalb der Europäischen Union auch ins Ausland gezahlt werden), kann von unserer Seite nicht festgestellt werden.

Wir empfehlen Ihnen, sich vor Ihrem Verzug ins Ausland an den Rentenversicherungsträger zu wenden, der Ihr deutsches Versicherungskonto führt, und um Auskunft über die Rentenhöhe bei einem Verzug nach Polen zu bitten.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Fastrentneram 04.09.2018 | 13:18
Interessant wäre es zu wissen, ob bei Ihnen die polnischen Zeiten nach dem Deutsch Polnischen Sozialversicherungsabkommen oder nach EU-Recht berücksichtigt sind. Wann sind Sie nach Deutschland zugezogen? Haben Sie ggf. einen Vertriebenenausweis?
henryam 04.09.2018 | 14:10
Ich bin nach Deutschland in 1983 gekommen und bis jetzt unterbrochen gearbeitet ,bin in 1955 geboren ,ist geplant das ich noch 5 Jahre Aktiv arbeite . Eventuell ich ziehe um zurück nach Polen , ich möchte gerne wiesen ob, und mit welcher Nachteile bei die Rente Mann rechnen muss Vielen Dank
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026