Ich muß mich Fastrentner anschließen: auf Basis Ihrer minimalen Informationen können wir Ihnen keine Auskunft geben.
Geben Sie daher bitte an, ob die polnischen Zeiten
- nach dem Deutsch-polnischen Sozialversicherungsabkommen von 1975 in der deutschen Rente angerechnet sind (Zuzug von Polen nach Deutschland vor 01.01.1991 und seither ununterbrochener Wohnsitz in Deutschland) oder
- nach dem Fremdrentengesetz in der deutschen Rente angerechnet sind (Sie müßten dann als Vertriebener im Besitz eines Bundesvertriebenenausweises oder einer Spätaussiedlerbescheinigung sein) oder
- nach den Regelungen des EU-Rechts (oder ggfs. des deutsch-polnischen Sozialversicherungsabkommens von 1990) für die Prüfung der Wartezeit und der besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen in der deutschen Rente berücksichtigt wurden.