Berechnung von VEMR 50 gdr Schwerbehinderung in Altersrente
04.04.2016, 08:24
von
Peter -
Bin Jahrgang 53 -Finde bei der DRV keine Tabelle für die Berechnung Umwandlung Volle EMR bei 60 gbr. Schwer Behinderung in Altersrente 35 Jahre sind Erfüllt- Kein Vertrauensschutz -seit VEMR. keine weitere Einkünfte Tabellen Spiegeln nur wieder ab wann Regelaltersrente sowie frühestmöglicher Altersrente mit gbr. und 10.8 % Abzug
Wie sieht es bei zusätzlicher Voller EMR und Umwandelung in Altersrente aus ?
04.04.2016, 10:28
von
=//=
Im Rentenbeginnrechner der DRV steht sehr wohl der früheste Rentenbeginn für eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Natürlich nicht als "Umwandlung einer EM-Rente in diese AR". Geben Sie Ihr Geburtsdatum ein und Sie erhalten die Information. Da in der bisherigen EM-Rente bereits ein Abschlag enthalten ist, wird dieser auch bei der Altersrente für die bisher der EM-Rente zugrundeliegenden Entgeltpunkte berücksichtigt.
Auf Deutsch: Eine Altersrente wird in den überwiegenden Fällen in der gleichen Höhe wie die EM-Rente gezahlt, zumal keine weiteren Zeiten hinzukommen.
04.04.2016, 10:30
von
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Hallo Peter -
fordern sie einfach bei dem RV-Träger, der ihre EM Rente zahlt eine Rentenauskunft für AR für Schwerbehinderte zum frühstmöglichen Rentenbeginn an und fügen die Kopie des SB Ausweis bei. Tabellen gibt es dafür nicht.
04.04.2016, 11:39
Experten-Antwort
Hallo Peter,
frühester Rentenbeginn (Abschlag 10,8 Prozent) wäre für Ihren Jahrgang (1953) mit 60 J. + 7 Monaten.
05.04.2016, 07:53
von
Peter -
Zitiert von: Techniker
Hallo Peter,
frühester Rentenbeginn (Abschlag 10,8 Prozent) wäre für Ihren Jahrgang (1953) mit 60 J. + 7 Monaten.
für was nochmal (10,8% Abschlag)sind ja schon bei EMR abgezogen worden !!!!? Da keine weiteren Rentenrelevanten Zeiten hinzugekommen sind ! kann das ja nicht sein?
Nochmal mit dem verweis auf meine Fragestellung-kann ich jetzt schon ohne weitere Abzüge hinnehmen zu müssen mit Antragstellung in Altersrente gehen ?!
05.04.2016, 09:23
von
MWXZ
Hallo Peter,
sie können die Erwerbsminderungsrente umwandeln lassen in Altersrente f.Schwerbehinderte Der Rentenabschlag von 10,8 % wurde bereits bei der Erwerbsminderungsrente abgezogen. Kopie des Schwerbehindertenausweises mit dem Antrag an die RV senden. Alles Gute