Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenGrundlage zur Berechnung des Grenzbetrages ist der Jahresarbeitsverdienst, der, der Berechnung der UV-RT zu Grunde lag. Er ist zu ersehen, z.B. bei der letzten Anpassung der BG-RT.
Danach beträgt der Grenzbetrag für alle Renten 70 % eines Zwölftels dieses Jahresarbeitsverdienstes vervielfältigt mit dem jeweiligen Rentenartfaktor.
Übersteigen die Renten diesen Grenzbetrag, so wird die gesetzliche RT um diesen übersteigenden Betrag gekürzt.
Da Sie bereits vor dem 01.01.1992 Anspruch auf eine UV-RT hatten, wird der Grenzbetrag für alle Renten aus 80 % eines Zwölftels dieses Jahresarbeitsverdienstes errechnet. Ich hatte überlesen, dass Sie diese Rente bereits seit 1973 beziehen.
Ich habe auf "Chris" aus dem Bauch gehandelt; aber ein Blick ins Gesetz......! Sie haben recht!
Formel zur Ermittlung des JAV, wenn nur die UV-Rente bekannt ist:
mtl. UV Rente = JAV x 2 x MdE %
12 3
JAV x 2 x MdE-Satz
12 3 100
JAV x 2 x MdE-Satz
3600
JAV x MdE-Satz
1800
umgeformt:
JAV = UV-Rente x 1800
MdE-Satz
Setzen jetzt in diese Formel Ihre heutige mtl. UV-RT ein und Sie erhalten den JAV. Diesen teilen Sie durch 12 und multiplizieren ihn mit 70%. Dann haben Sie Ihren Grenzwert.
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