Hallo Ddc,
volle und teilweise Erwerbsminderungsrente sind grundsätzlich zwei eigene Renten.
Eine seit Jahren gezahlte teilweise Erwerbsminderungsrente wird entsprechend ohne die aktuellen Besserstellungen seit 01/2019 weiter gezahlt werden.
Eine neue volle Erwerbsminderungsrente (mit Rentenbeginn 2019 oder später) würde von den gesetzlichen Besserstellungen profitieren und unter Berücksichtigung dieser Besserstellungen berechnet und gezahlt werden.
Das Beispiel verdeutlicht ganz anschaulich, dass eine volle Rente nicht einfach das Doppelte der Teilerwerbsminderungsrente sein muss, sondern auch gesetzliche Veränderungen im Laufe der Zeit Auswirkungen haben. Probeberechnungen sind in solchen Fällen möglich und können beim zuständigen Rententräger angefordert werden.