Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenWie hoch die Witwenpension wäre und ob die Höhe Ihrer eigenen Rente darauf Einfluß hat, erfragen Sie bitte beim Dienstherrn Ihres Mannes.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass ich mich als Berater der gesetzlichen Rentenversicherung nicht zum "fremden Rechtsgebiet" Beamtenversorgung äußern will.
Für Ihre eigene Altersrente ist es egal wie hoch die Witwenrente oder Pension wäre.
Ob es aus Sicht der Witwenpension (Ihr Mann war Beamter?) eine Rolle spielt, wie hoch Ihre eigene Altersrente ist, kann Ihnen nur der Dienstherr Ihres Mannes sagen.
Das richtet sich nach den Bestimmungen des Beamtenversorgungsgesetzes und nicht nach den Regeln der gesetzlichen Rentenversicherung. Und im Beamtenrecht kenne ich mich nicht so gut aus, dass ich Ihnen die Frage als "Experte" verbindlich beantworten kann.
Hoffentlich ist damit die Frage beantwortet.
Wenn nicht rate ich Ihen bei der nächsten Beratungsstelle der RV anzurufen.
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