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Berechnung Witwenrente auf Altersrente

von Emmy18.02.2009 | 16:48
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Hallo, meine Mutter geht noch arbeiten und wird ab nächstes Jahr in die Altersrente gehen. Sie bekommt im Moment Witwenrente von meinem Vater. Wie hoch bzw wieviel würde an ihre Altersrente angerechnet werden wenn sie in Rente geht? Ihre Altersrente wird ca 1300 brutto betragen. Danke im Vorraus

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Bei der Einkommensanrechnung wird nicht der Bruttozahlbetrag, sondern der sich nach Abzug der Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung sowie eines weiteren Pauschalabzuges von 3 Prozent ergebende Nettozahlbetrag der Altersrente Ihrer Mutter angerechnet (wenn eine Pflicht-, freiwillige oder private Versicherung in der Kranken- und Pflegevers. besteht).

Ihrer Mutter steht - wie bisher auch - ein Freibetrag in Höhe von derzeit 701,18 Euro zu. Von dem über diesem Freibetrag liegenden Einkommensbetrag werden dann 40 Prozent auf die Witwenrente angerechnet.

Beispiel: Die im Rahmen der Einkommensanrechnung anzurechnende Altersrente beträgt netto 1150,00 Euro abzüglich Freibetrag von derzeit 701,18 Euro. Es verbleiben 448,82 Euro. Hiervon 40 Prozent ergeben 179,53 Euro. Auf die Witwenrente wären damit 179,53 Euro anzurechnen (Ruhensbetrag). Dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt kann entnommen werden, dass Ihre Mutter aufgrund Ihrer Beschäftigung einen Arbeitsverdienst erzielt, der bereits im Rahmen der Einkommensanrechnung berücksichtigt wird und

evt. zu einem Ruhensbetrag geführt hat. Beim Wechsel von Arbeitsverdienst in Altersrente handelt es sich daher um eine Einkommensänderung, bei der besondere Anrechnungsbestimmungen zu beachten sind. Wir empfehlen Ihrer Mutter, bei dem für sie zuständigen Rentenversicherungsträger anzufragen (auch telefonisch), damit anhand der aktuellen Einkommensdaten die Auswirkungen der Einkommensänderung geprüft werden können.

3 Antworten

Knut Rassmussenam 18.02.2009 | 17:37
Von der Bruttorente sind die Anteile zur Kranken- und Pflegeversicherung abzuziehen, ebenso ein Pauschalwert von 3% als Ausgleich für eventuelle Steuerlasten. Aus 1300 EUR Brutto werden so ca. 1130 EUR maßgebendes Einkommen. Davon werden 701 EUR (alles heutige Werte) als Freibetrag abgezogen. Vom Ergebnis (1130 - 701 = 429 EUR) werden 40% = 171 EUR von der Witwenrente abgezogen. Die Altersrente bleibt unverändert.
Schiko.am 18.02.2009 | 18:13
Auch wenn die Angaben etwas mager sind will ich versuchen eine Antwort zu geben. Ausgehend von 1300 ./. 10 15 % Kranken/Pflegevers. 1.300,00 Als Ansatzpunkt, minus 0.131,95 10,15% s.o. 1.168,05 minus 0.035,07 3% Steuerentlastung- dies wissen oft Fachleute noch nicht. 1.132,98 minus 0.701,18 anrechnungsfrei, 26,56 Rentenwert x 26,4 fach für West 0.431,80 mit 40% = 172,72 auf die Witwerrente anzurechnen. Wäre diese 572,72 Brutto , gelten nur mehr 400 Brutto. An der Berechnung der eigenen Rente ändert sich nichts. Natürlich werden die Kassen- beitrage ( 10.15%) aus 400 künftig berechnet. Für die neuen Länder gilt 23, 34 RW.x 26,4fach = 616,18 anrech- nungsfrei. Mit freundlichen Grüßen.
Emmyam 19.02.2009 | 18:31
Sind die 174 Euro Abzug von Der Bruttowittwenrente gemeint?
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