Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Berechnung Witwenrente neues Recht

von Erhard29.12.2010 | 14:59
4850 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Entschuldigung, ich muss meine Frage präzisieren. Ehemann geb 1954 Ehefrau geb. 1957 verheiratet seit 2010 Beide im öffentl. Dienst beschäftigt. Laut Rentenauskunft, kann nach erreichen der Altersgrenzen mit folgenden monatlichen Renten gerechnet werden Ehemann gesetzliche Rente 1.700€ Zusatzversorgung 600€ Ehefrau gesetzliche Rente 1500€ Zusatzversorgung 400€ zusätzl. Mieteinnahmen 400€ Frage. Wie errechnet sich die Witwenrente wenn der Mann z.B. im Alter von 67J. stirbt. Kann folgende Rechnung bestätigt werden. 935€ = 55% aus gestzl Rente des Mannes 330€ = 55% aus Zusatzvers. des Mannes 1265 € = Summe Rentenanspruch ) Einkünfte der Witwe 1500€ = gesetzl. Rente 400€ =Zusatzversorgung 400€ = Mieteinnahme 2300€ = Gesamteinkünfte 1580€ = anzurechnende Einkünfte (2300€ -720€ Freibetrag) 632€ = 40% aus 1580€ 633€ = Witwenrente (=1265€ Summe Rentenanspruch abzügl.632€ = anrechnung Einkünfte Mich interessiert ob in dieser Rechnung evtl ein Denkfehler steckt Danke

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Erhard,

grds. haben Sie die Einkommensanrechnung schon richtig dargestellt. Was noch fehlt, ist der Pauschalabzug, mit dem das Nettoeinkommen bestimmt wird. M. E. würde sich folgende Rechnung ergeben.

Einkommen der Ehefrau:

Rente 1500 € abzüglich 14 % = 1290 €

Zusatz 400 € abzüglich 12,7 % = 349,20 €

Miete 400 € abzüglich 25 % = 300 €.

Insgesamt ergibt sich ein Einkommen von 1939,20 €.

Davon ist der Freibetrag von derzeit 718,08 € abzusetzen = 1221,12 €.

1221.12 € X 40 % = 488,45 €.

Von der Witwenrente in Höhe von 935 € sind nach Ablauf des Sterbevierteljahres 488,45 € abzuziehen.

Inwieweit eine Anrechnung bei der Zusatzversorgung erfolgt, kann von hier nicht gesagt werden.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Loni,

bei der Betriebsrente eines Verstorbenen handelt es sich um abgeleitetes Einkommen, das bei der Einkommensanrechung nicht zum Gesamteinkommen gerechnet wird. Nur eigenes Einkommen des Hinterbliebenen wird angerechnet.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

3 Antworten

Toniam 29.12.2010 | 15:21
Hallo Erhard, warum müssen Sie das bis auf jeden Cent wissen. Diese Renten sind mehr als das doppelte was der normale Rentner bekommt. Dann noch 600 VBL? 600 VBL bekommt kein Arbeiter 54 geb. Sie müssen ein gut bezahlter Angestellter sein. Ich auch 54 geb. öffentl. Dienst komme auf 400 Brutto. Durch das bringen von Beträgen kommt beim kleinen Mann der Neid, das war schon immer so. Guten Rutsch ins Neue
Loniam 30.12.2010 | 19:51
wird die Betriebsrente eines Verstorbenen, von welcher die Witwe ebenfalls 55 % bekommt zum Gesamteinkommen gerechnet, oder betrifft es nur ihre Altersrente minus 718,08 € und vom Rest die 40 %. Loni
Gargamelam 29.12.2010 | 15:31
Die Berechnung ist leider falsch. Die Pauschalabzüge bei den Einkünften sind nicht immer gleich 40 %, hier gibt es je nach Einkunftsart, Unterschiede. Diese Angaben sprengen eindeutig dieses Forum. Lassen sie sich einfach in einer Beratungsstelle beraten, dort wird man Ihnen Ihre Fragen sofort beantworten können, und auch eine Beispielrechnung anfertigen. Ist in jedem Fall sinnvoller als dieses Rumgerate im Forum.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026