Hallo Erhard,
grds. haben Sie die Einkommensanrechnung schon richtig dargestellt. Was noch fehlt, ist der Pauschalabzug, mit dem das Nettoeinkommen bestimmt wird. M. E. würde sich folgende Rechnung ergeben.
Einkommen der Ehefrau:
Rente 1500 € abzüglich 14 % = 1290 €
Zusatz 400 € abzüglich 12,7 % = 349,20 €
Miete 400 € abzüglich 25 % = 300 €.
Insgesamt ergibt sich ein Einkommen von 1939,20 €.
Davon ist der Freibetrag von derzeit 718,08 € abzusetzen = 1221,12 €.
1221.12 € X 40 % = 488,45 €.
Von der Witwenrente in Höhe von 935 € sind nach Ablauf des Sterbevierteljahres 488,45 € abzuziehen.
Inwieweit eine Anrechnung bei der Zusatzversorgung erfolgt, kann von hier nicht gesagt werden.